Neubau eines zentralen gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Gambach-Rohr-Waal - Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Nachfolgend in komprimierter Form ein Rückblick über die Bemühungen eine gemeinsame Lösung für die im Feuerwehrbedarfsplan erkannten Problemfelder zu finden:

Seit 18.05.2015 beschäftigt sich der im Rahmen der Klausurtagung 2015 ins Leben gerufene Arbeitskreis „Zukunftskonzept Feuerwehren“ unter Beteiligung aller Feuerwehren der Gemeinde Rohrbach mit der zukünftigen Ausrichtung unserer Feuerwehren.

Am 22.09.2015 bereits fand die Auftaktveranstaltung zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes statt, um die Ist-Situation mit der rechtlich notwendigen Soll-Situation abzugleichen. Dabei wurden neben der technischen Ausstattung insbesondere die Feuerwehrgebäude und die personelle Situation analysiert.

Bei dem am 15.07.2016 im AK vorgestellten Entwurf des Feuerwehrbedarfsplanes stellte sich  heraus, dass neben dem grundsätzlich schon bekannten Aktualisierungsbedarf in den Ortsteilen Waal, Rohr und Gambach noch eine Überschreitung der Hilfsfrist der Rohrbacher Feuerwehr für die westlichen Ortsteile vorliegt. Dies ist im Wesentlichen durch die Verlagerung der Rohrbacher Feuerwehr aus der Ortsmitte in das neue Feuerwehrhaus in der Burgstaller Straße bedingt.

Intensive Diskussionen auch unter Beteiligung der Kreisbrandinspektion hatten zum Ergebnis, dass hier entsprechende Abhilfe durch Installation eines wasserführenden Fahrzeugs mit Atemschutzausstattung in den westlichen Ortsteilen zu schaffen ist.

Der Gemeinderat hat am 28.03.2017 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat legt fest, dass die Feuerwehren Gambach, Rohr und Waal grundsätzlich mit Fahrzeugen ausgestattet werden sollen, ohne hierbei weitere Details zu den Fahrzeugtypen festzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die an den Standorten in Frage kommenden Fahrzeugtypen zu ermitteln und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Sobald das Fahrzeugkonzept steht, werden die baulichen Fragen bezüglich der Gerätehäuser weiter diskutiert.“

Auf Basis dieses Beschlusses wurde eine erste unverbindliche Vorstudie in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro, der Kreisbrandinspektion und der Förderstelle der Regierung von Oberbayern durchgeführt um neben der fahrzeugtechnischen Ausstattung insbesondere die vorhandene bauliche Situation abzugleichen.

Das nicht befriedigende Ergebnis wurde sowohl im Arbeitskreis als auch im Gemeinderat mehrfach diskutiert, da es von den Wunschvorstellungen der Ortsteilwehren abwich. Deshalb wurden auch Gespräche mit den einzelnen Ortsteilwehren vor Ort geführt.
Es stellte sich heraus, dass zur Bestimmung der nächsten Schritte unbedingt ein qualifiziertes Planungsbüro einzuschalten ist, das die Unterbringungsmöglichkeit der angedachten Fahrzeuge unter Betrachtung der DIN und UVV-Bestimmungen, sowie der Förderfähigkeit betrachtet. Dabei wurden auch die von den Ortsteilwehren erstellten eigenen Planungsvorschläge betrachtet.

Es wurden von mehreren Planungsbüros Angebote eingeholt. Das Ingenieurbüro Obereisenbuchner erhielt den Zuschlag und erstellte für die Orsteile, Waal, Rohr und Gambach eine Machbarkeitsstudie mit Kostenschätzung, sowie einen Vorschlag für ein gemeinschaftliches Feuerwehrhaus, dessen Standort noch nicht festgelegt war.

Am 15.02.2018 erfolgte die Vorstellung der Machbarkeitsstudie in einer mit den Feuerwehren gemeinsam abgehaltenen Gemeinderatssitzung. (Gemeinderäte können die Präsentation der Sitzung vom 15.02.2018 TOP 1.1 entnehmen). Dabei stellte sich heraus, dass in keinem der untersuchten Ortsteile eine befriedigende und vor allem nachhaltige Lösung zur Unterbringung der angedachten Fahrzeuge möglich ist. Die Problemfelder sind je nach Ortsteilen unterschiedlich und reichen von baurechtlichen über DIN/UVV- und förderrechtlichen Themen bis hin zu fehlenden Grundstücksflächen. Nach intensiver Diskussion verständigte man sich darauf, den Feuerwehren Gelegenheit zu geben, diese Machbarkeitsstudie in den jeweiligen Feuerwehren intern zu besprechen und auch feuerwehrübergreifende Gespräche mit dem Ziel eines gemeinsamen Standortes für alle drei Feuerwehren zu führen. Der Gemeinderat signalisierte gegenüber den Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach deutlich, dass nur eine gemeinschaftliche Lösung zustimmungsfähig ist. Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Das Ergebnis der feuerwehrinternen Besprechungen sollte dann im Arbeitskreis vorgestellt und für eine Gemeinderatsentscheidung aufbereitet werden.

In der am 12.04.2018 durchgeführten Arbeitskreissitzung erfolgte unter Beteiligung der Kreisbrandinspektion die Vorstellung der Ergebnisse der feuerwehrinternen Gespräche durch die Führungskräfte der Ortsteilwehren. Diese führten wiederum zu intensiven Diskussionen und stellten die Machbarkeit eines gemeinsamen Standortes in Frage. Eine unverbindliche Abstimmung ergab keine Einstimmigkeit. Die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach äußerten den Wunsch nach einer erweiterten Arbeitskreissitzung bei der neben den heute Anwesenden auch alle interessierten Feuerwehrkameraden teilnehmen könnten, um ihre Anliegen direkt einbringen zu können. Dies wurde als sinnvoll angesehen, sofern dort abschließend diskutiert wird.

Am 24.04.2018 fand nun wiederum unter Beteiligung der kompletten Kreisbrandinspektion im Feuerwehrhaus Rohrbach eine erweiterte Arbeitskreissitzung statt in der das Für und Wider einer gemeinsamen Lösung erörtert wurde.

Am Ende der mehrstündigen Debatte wurde folgendes einstimmig zur Vorlage im Gemeinderat vereinbart:
 
  1. Die Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach sind zu einer Zusammenarbeit beim aktiven Feuerwehrbetrieb bereit.  (Beschluss TOP 3.1)
  2. Das gemeinsame, voll förderfähige und DIN/UVV-konforme Feuerwehrhaus soll mit zwei Stellplätzen in Rohr auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden, wobei das dem TOP 3.2 beiliegende Grundstück favorisiert wird. (Beschluss TOP 3.2)
  3. Ein Planungsauftrag ist unmittelbar zu erteilen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2018 bereits enthalten. (Beschluss TOP 3.3)
  4. Die aktuell bestehenden Feuerwehrgerätehäuser sind weiterhin im Bestand der Gemeinde zu halten, um den Fortbestand des gesellschaftlichen Lebens in den Ortsteilen, das durch die Feuerwehrvereine gewährleistet wird, sicherzustellen. (Beschluss TOP 3.5)
  5. Die Feuerwehrvereine bleiben ansonsten einzeln bestehen. (Beschluss TOP 3.1)
  6. Von Seiten der Kreisbrandinspektion wurde die Möglichkeit einer Führungsmannschaft mit drei Kommandanten angesprochen.
  7. Für die Fahrzeugausstattung werden gemäß Kreisbrandinspektion ein wasserführendes Fahrzeug, ein ergänzender Mannschaftstransportwagen sowie ein „normaler“ KFZ-Anhänger vorgeschlagen. Die vorhandenen TSA werden auf ihre sinnvolle weitere Verwendbarkeit im Arbeitskreis geprüft, ggf. aber nur am zentralen Standort vorgehalten. (Beschluss TOP 3.4)
  8. Zur weiteren Detailplanung wird der Arbeitskreis „Zukunftskonzept Feuerwehren“ beauftragt. (Beschluss TOP 3.1)
  9. Der Feuerwehrbedarfsplan ist auf Basis der heutigen Beschlüsse fertigzustellen und dem Gemeinderat als Gesamtwerk zur Genehmigung vorzulegen. (Beschluss TOP 3.1)

Mit dem erzielten Ergebnis haben wir ein historisches und nachhaltiges Ziel für die gemeinsame Zukunft der Feuerwehren in Rohrbach erreicht, das von der Kreisbrandinspektion vollumfänglich unterstützt wird.

Über oben angeführte Positionen hat nun der Gemeinderat in den jeweiligen TOPs Beschluss zu fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Zusammenarbeit der aktiven Feuerwehren Waal, Rohr und Gambach sowie den Neubau eines zentralen gemeinsamen Feuerwehrhauses auf einem gemeindeeigenen Grundstück. Die Feuerwehrvereine bleiben ansonsten einzeln bestehen.

Zur weiteren Detailplanung wird der Arbeitskreis „Zukunftskonzept Feuerwehren“ beauftragt. Der Feuerwehrbedarfsplan ist auf Basis der heutigen Beschlüsse fertigzustellen und dem Gemeinderat als Gesamtwerk zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2018 14:39 Uhr