Festlegung des Standorts für das gemeinsame Feuerwehrgerätehaus *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Gemäß Vorgabe des Gemeinderats hat eine Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrhauses ausschließlich auf gemeindeeigenen Grundstücken zu erfolgen. Für den Bau des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Rohr stehen somit grundsätzlich zwei gemeindeeigene Grundstücke zur Verfügung. Auf beiden könnte der Neubau realisiert werden. Lagepläne sind dem TOP als Dokument beigefügt.

In den Arbeitskreissitzungen am 12.04.2018 und 24.04.2018 wurde der Standort Flurnummer 14 (895 m²) als zu priorisierender Standort definiert, da durch dessen unbebaute Lage das vorhandene Gebäude (altes FW-Haus) samt „Feststadel“ und Spielplatz erhalten werden könnte und es sich um ein reines Feuerwehrhaus mit allen vorgeschriebenen Räumen handelt. Bei einer zeitnahen Planung und Genehmigung könnte das Bauvorhaben unmittelbar umgesetzt werden. Zudem ist eine häufig angesprochene Ungleichbehandlung der Ortsteile Waal und Gambach in Bezug auf zusätzliche nicht feuerwehrrelevante Räume ausgeschlossen.

Alternativ steht natürlich die Fläche des derzeitigen Feuerwehrhauses, Flurnummer 3 mit 2.075 m² (davon 1.636 m² Freifläche für Spielplatz) unter den oben genannten Einschränkungen zur Verfügung. Vorteil wäre nach Abriss des Bestandsgebäudes lediglich die Reduzierung des Unterhalts auf ein Gebäude. Die Abstandsflächen zur vorhandenen Bebauung und insbesondere der erforderliche Schutzabstand zur verlaufenden Hauptwasserleitung sind zwingend zu beachten. Der Spielplatz wäre auf dieser Flurnummer in jedem Fall nicht mehr verfügbar. Dies ist allein schon durch die Gefahren bei einem Einsatz der Feuerwehren (Zu- und Abfahrtsverkehr) begründet.

Unter Abwägung des angeführten Sachverhaltes empfiehlt der Arbeitskreis „Zukunftskonzept Feuerwehren“ sowie die Verwaltung den Bau des neuen Feuerwehrgerätehauses auf Flurnummer 14 Gemarkung Rohr.

Der Gemeinderat muss sich im Interesse einer möglichst zügigen Planung heute für ein Grundstück entscheiden.

Kurzfristig ist zu diesem TOP ein Antrag an den Gemeinderat von Hermann Rottmair zur Favorisierung des jetzigen Feuerwehrhausstandortes (Fl.Nr. 3) zur Behandlung im Gemeinderat eingegangen (siehe Anlage im RIS).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Neubau des gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsteile Waal, Rohr und Gambach primär auf der Flurnummer 14, Gemarkung Rohr, zu realisieren. Sollte der geplante Feuerwehrhausbau auf der Flurnummer 14, Gemarkung Rohr, nicht „vernünftig und zukunftsorientiert “ realisiert werden können, ist im Gemeinderat über einen geeigneten Ersatzstandort zu befinden.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Datenstand vom 07.06.2018 14:39 Uhr