Bestandsgebäude in den Ortsteilen - Beschluss über künftige Nutzung und Finanzierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 08.05.2018 ö 3.5

Sachverhalt

Wie im TOP 3.1 angeführt ist, sollen die Bestandsgebäude zur Sicherstellung des gesellschaftlichen Lebens und der Dorfgemeinschaften, die wesentlich durch die vorhandenen Feuerwehrvereine gewährleistet sind, gemeindliches Eigentum bleiben.

Die Gebäude werden wie bisher den FFW-Vereinen zur Nutzung überlassen. Den laufenden Unterhalt trägt unverändert und analog der FFW Rohrbach und FFW Fahlenbach die Gemeinde (Gemeinschaftshaus). Sanierungsmaßnahmen werden wie bisher durch die Gemeinde bezuschusst (Die Vereine leisten Arbeitsdienste, das Material bezahlt die Gemeinde).

Da die Mitglieder der aktiven Feuerwehren aus den regen Aktivitäten der Feuerwehrvereine gewonnen werden, ist diese im Übrigen unveränderte Regelung ein elementarer Bestandteil der unter TOP 3.1 getroffenen Vereinbarungen, die nur durch ihre Kombination umgesetzt werden können.

Kurzfristig ist zu diesem TOP ein gleichlautender Antrag an den Gemeinderat von Hermann Rottmair zur Behandlung im Gemeinderat eingegangen (siehe Anlage im RIS).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der unveränderten Nutzungsüberlassung der im gemeindlichen Eigentum verbleibenden Gebäude an die Feuerwehrvereine und sonstigen örtlichen Vereine in den betroffenen Ortsteilen Waal, Rohr und Gambach zu. Sanierungsmaßnahmen werden im bisherigen Rahmen durch die Gemeinde bezuschusst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2018 14:39 Uhr