Information über Vorplanung Neubau Eisenbahnbrücke km 60,822 (Eiserne Brücke/Sportweg) und Entscheidung über Fortbestand Aufweitungsverlangen (Vertreter der Bahn sind anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich am 06.02. und 27.02.2018 mit dem geplanten Neubau der Eisernen Brücke am Sportweg befasst und eine Vorplanung mit dem Aufweitungsverlangen für die lichte Weite auf 8,0 m  beschlossen. Die lichte Höhe von 3,50 m bleibt unverändert bestehen.

Die Vorplanung wurde jetzt gemacht und wurde von Frau Polanetzki/Bundesbahn vorgestellt (die Präsentation ist dem TOP beigefügt; Hinweis: die Kostenangaben in der Präsentation sind Nettopreise! Die Beträge in der unten stehenden Tabelle sind die für uns relevanten Bruttopreise!).

Die Planungsunterlagen wurden auch dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt zur Prüfung der Förderhöhe vorgelegt. Eine abschließende Antwort steht noch aus. Grundsätzlich ist die geplante Maßnahme mit der oben dargestellten Aufweitung und unter Beibehaltung der jetzigen Höhe nach schriftlicher Mitteilung des Staatlichen Bauamts vom 08.05.2017 förderfähig.
Die zusätzlich anfallenden Kosten für den Straßenbau wurden vom IB Wipfler PLAN aktualisiert und soweit sie als kreuzungsbedingt gewertet werden können (auf einer Eingriffslänge von ca. 50 m) in der nachstehenden Tabelle eingetragen. Zusammengefasst ergibt sich nach heutiger Sicht folgende Kostenperspektive:


Ergebnisse lt Vorplanung vom 20.04.2018


I. Kosten

a) Brückenbauwerk bei gemeindlicher Aufweitung
3.177.400 € brutto
b) Straße (Eingriffslänge 50 m)
   119.000 € brutto
Gesamt
3.296.400 € brutto


II. Anteil der Gemeinde 
(wegen Aufweitungsverlangen)
Anteil für Straße und Brücke sind sofern es kreuzungsbe-dingt ist, identisch (Gemeinde 51,10%; Bahn 48,90%)
a) Brückenbauwerk
1.786.527 € brutto
 (incl. 10% Verwaltungskostenpauschale)
b) Straße

60.800 € brutto
Gesamt
1.847.327 € brutto


III. Vorteilsausgleich (alt für neu)
1.503.397 € brutto


IV. Kostenanteil Gemeinde gesamt
343.930 € brutto


V. Abzüglich staatl. Förderung (Prüfung läuft
     noch)
voraussichtlich ca. ???
(Anteil EÜ Fürholzer Straße ca. 52% der förderfähigen Kosten)
Verbleibender kommunaler Eigenanteil
??? €

Die vorgestellte Dauer der Straßensperrung ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Zufahrt zum gemeindlichen Bauhof und insbesondere auch zum Wertstoffhof ist soweit als möglich zu gewährleisten.

Unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Straße und der Erhöhung der Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radfahrerverkehr, sowie der historischen Gelegenheit und auch der Kostenperspektive sollte das Aufweitungsverlangen, wie bisher beschlossen, aufrecht gehalten werden. Gemäß der im Gemeinderat beschlossenen Vereinbarung zur Vorplanung müsste die Gemeinde bei einer Zurücknahme des Aufweitungsverlangens die dadurch entstandenen Mehrkosten der Bahn erstatten.

Beschluss

Der Gemeinderat hält seinen Beschluss vom 27.02.2018 zum Aufweitungsverlangen der Eisenbahnbrücke km 60,822 (Fahrbahn 5,50 m und Geh-und Radweg 2,50 m) aufrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.07.2018 13:52 Uhr