Neubau Autobahnbrücken - erneute Vorstellung und Entscheidung über Aufweitungsverlangen (Vertreter der Autobahndirektion sind anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Autobahndirektion Südbayern (ABD) ist im März 2018 auf die Gemeinde zugekommen und hat mitgeteilt, dass die in 2016 abgebrochenen Planungen für die Erneuerungen von insgesamt 12 Brücken im Abschnitt Anschlussstelle Langenbruck – Autobahndreieck Holledau wieder aufgenommen werden sollen. In einer Präsentation wurde von Herrn Schmidl von der ABD der derzeitige Sachstand vorgestellt (die Präsentation ist dem TOP beigefügt):

Im Gemeindebereich Rohrbach sind insgesamt 4 Brücken betroffen:

a) BW 51        Brücke A9 über Feldweg Waal-Rohrbach
b) BW 52        Brücke A9 über GVS Rohrbach-Waal
c) BW 54        Brücke A9 über GVS Rohrbach-Ossenzhausen (Bratzmühle)
d) BW 46        Brücke A9 über Kreisstraße PAF 21 Ottersried-Gambach

Als zeitlicher Ablauf der Maßnahmen ist vorgesehen:
2018        Planung,
2019        Vorabmaßnahmen, Ausschreibungen Bauwerke
2020        Ausführung Fahrtrichtung München
2021        Ausführung Fahrtrichtung Nürnberg

Standardmäßig sind von der ABD folgende Maße für die Brückenneubauten vorgesehen:


Lichte Weite
Lichte Höhe
Aufweitungsverlan-
gen bisher (2015) gestellt?
Kostenan-
teil Gde.
bisher
Geh-/Radweg
möglich

Bestand
Neubau
Bestand
Neubau











BW 51
5,0 m
7,0 m
4,50 m
4,50 m
nein
/
/ (Feldweg)








BW 52
8,0 m
11,30 m
4,40 m
4,50 m
Nein
/
ja








BW 54
6,0 m
10,10 m
3,80 m
3,80 m
Ja
lichte Weite 11,30 m

lichte Höhe 4,50 m
2015: ca. 0,5
Mio €

2018: s. Ta belle unten
ja









BW 46
7,0 m
10,60 m
4,15 m
4,20 m
Nein
(Landkreis zuständig)
/
ja

Zu diskutieren ist ein Aufweitungsverlangen für das BW 54 (GVS Rohrbach – Ossenzhausen):
Mit Beschluss vom 28.07.2015 wurde für das BW 54 das in der obigen Tabelle dargestellte Aufweitungsverlangen gestellt. Bezüglich der genauen Ausführung des BW 54 war man damals in intensiven Planungen, die dann von der ABD gestoppt wurden.
Nach dem heutigen Planungsstand bzw. heutiger Rechtslage ist auch bei der standardmäßigen Aufweitung durch die ABD auf lw 10,10 m und lh 3,80 m ein Geh- und Radweg ohne Schutzeinrichtung möglich, wenn die Straßengeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert wird! Das bedeutet, dass wir in diesem Fall

a) kein Aufweitungsverlangen bräuchten und damit keine Kostenbeteiligung an dem
    Brückenneubau hätten
b) trotzdem eine Geh- und Radweg unterbringen (Reduzierung auf 50 km/h)
c) im Vergleich zu heute eine deutlich bessere Sichtbeziehung/Übersichtlichkeit bekommen:
siehe aktualisierter Lageplan in der Anlage; nach einer aktualisierten Berechnung des IB WipflerPlan reduziert sich zwar die Sicht für den Verkehrsteilnehmer von Rohrbach kommend um ca. 10 m gegenüber der Sicht bei einem Querschnitt von 11,30 m. Für den Verkehrsteilnehmer von Ossenzhausen kommend reduziert sich die Sicht um ca. 5 m. Es verbleibt aber immer noch eine deutliche Verbesserung für beide Fahrtrichtungen gegenüber dem derzeitigen Zustand.
d) keine zusätzlichen Kosten für den Straßenausbau hätten:
    Die Straßenbaukosten wurden vom IB WipflerPlan ebenfalls aktualisiert und würden sich brutto
    auf ca. 320.000 € ohne Nebenkosten belaufen (ein Teil der Kosten wäre kreuzungsbedingt und
    von der ADB mitzufinanzieren)
e) keine Kosten für etwaigen Grunderwerb für den Straßenausbau anfallen.


In der Zusammenfassung ergeben sich bei BW 54 folgende Kostensituationen:

Variante 1
Aufweitungsverlangen nur für lichte Höhe
lh    4,50 m
lw  10,10 m
ca. 450.000 € brutto
zzgl. Straßenbaukosten etc.



Variante 2
Aufweitungsverlangen lichte Höhe und Weite
lh    4,50 m
lw  11,30 m
ca. 770.000 € brutto
zzgl. Straßenbaukosten, Grund- erwerb etc.



Variante 3 (kein Aufweitungsverlangen)
lh    3,80 m
lw  10,10 m
keine Kosten (trotzdem G+R- Weg, aber Höhe bleibt 3,80 m)





Förderfähigkeit
Nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt ist der gemeindliche Kostenanteil für das BW 54 grundsätzlich nur förderfähig, wenn eine lichte Höhe von 4,50 m gewährleistet werden kann. Der Durchschnittsfördersatz beträgt ca. 50% der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind derzeit nicht bekannt.

Straßensperrungen
Weiterhin wurde am 21.03.2018 informiert, dass es unvermeidbar sei sämtliche Bauwerke im Gemeindegebiet Rohrbach gleichzeitig zu sperren. Die Dauer der Sperrung der unterführten Straßen würde voraussichtlich in jedem Baujahr 4-5 Monate dauern. Diese gleichzeitige Sperrung sei notwendig, um die Arbeiten an der BAB in einem Jahr pro Fahrbahn realisieren zu können. Die Umfahrung soll für diesen Zeitraum über die B 300 oder die St 2232 erfolgen. Landwirtschaftlicher Verkehr und Anwohnerverkehr sollen über die Überführung BW 49 (Kaibrücke) und den anschließenden Feldwegen erfolgen. Wir haben in der Besprechung gefordert, dass immer mindestens eine Hauptverkehrsstraße befahrbar bleiben muss.


Zusätzliche Info wegen aktiver Lärmschutz Ottersried (Lärmschutzwand)
Am 21.03.2018 wurde die ABD beauftragt, eine Kostenaufstellung über die Errichtung einer Lärmschutzwand beim OT Ottersried anzufertigen. Die Kosten wären von der Gemeinde zu tragen. Die Kosten sind der Anlage zu entnehmen.

Beschluss 1

1. Für die Brückenbauwerke 46 (Brücke A9 über Kreisstraße PAF 21 Ottersried-Gambach), BW 51 (Brücke A9 über Feldweg Waal-Rohrbach) und BW 52         (Brücke A9 über GVS Rohrbach-Waal) bestehen keine Änderungswünsche (Aufweitungsverlangen) zu den oben dargestellten Neubauplänen und Maßen. Die Beschlüsse vom 28.07.2015 sind damit hinfällig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde stellt für das BW 54 (Rohrbach – Ossenzhausen) das Aufweitungsverlangen für eine lichte Weite von 11,30 m und eine lichte Höhe von 4,50 m. Der gemeindliche Kostenanteil würde nach jetzigem Stand ca. 770.000 € brutto für die Brücke, ca. 320.000 € brutto für den Straßenbau und evtl. notwendige Grunderwerbskosten betragen. Die Beschlüsse vom 28.07.2015 sind damit hinfällig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 3

Die Gemeinde stellt für das BW 54 (Rohrbach – Ossenzhausen) das Aufweitungsverlangen nur für eine lichte Höhe von 4,50 m. Der gemeindliche Kostenanteil würde nach jetzigem  Stand ca. 450.000 € brutto für die Brücke und ca. 320.000 € brutto für den Straßenbau betragen. Die Beschlüsse vom 28.07.2015 sind damit hinfällig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8

Datenstand vom 05.07.2018 13:52 Uhr