Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 4

Sachverhalt

In der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Rohrbach über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen vom 28.06.2016 ist in § 7 Abs. 4 geregelt, dass die Benutzungsgebühren zum 01.09.2016 und danach alle zwei Jahre gemäß den Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen werden.

Zum 01.02.2017 wurden die Gehälter um 2,4 % erhöht. Mit der Tarifrunde 2018 werden die Gehälter zum 01.03.2018 um durchschnittlich 3,2 % erhöht. Insgesamt ergibt sich im Vergleich zu 2016 eine Erhöhung von 5,7 %. Um diesen Faktor sollen die Benutzungsgebühren zum 01.09.2018 angehoben werden.

Neben der Gebührenanpassung wurden einige Passagen verändert, bzw. gestrichen. Die Veränderungen sind in der Entwurfsfassung der Satzung farblich markiert.

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.04.2018 intensiv über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Veränderungen diskutiert. Der Ausschuss hat die Empfehlung ausgesprochen, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Die Elternbeiräte haben gemäß dem bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes - BayKiBiG ein Anhörungsrecht. Die Elternbeiratsvorsitzenden der drei Einrichtungen wurden mit Schreiben vom 02.05.2018 über die geplanten Änderungen informiert und um Stellungnahme bis 25.05.2018 gebeten.
Die gemeinsame Stellungnahme der Elternbeiräte des Kindergartens Sternschnuppe und der Kinderkrippe Sonnenschein ist als Anlage beigefügt. Vom Elternbeirat Löwenzahn liegt keine Stellungnahme vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.07.2018 14:30 Uhr