Sportförderrichtlinien - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Gemeinde Rohrbach gewährt den örtlichen Sportvereinen seit vielen Jahren Zuschüsse für den laufenden Betrieb und Investitionsmaßnahmen.

Für den Unterhalt der Sportplätze erhalten der TSV Rohrbach bislang jährlich 8.807,82 €, der SV Fahlenbach 4.977,12 € (Gemeinderatsbeschluss vom 08.07.2003). Mit diesem Zuschuss sind die Mäharbeiten, das Düngen, das Aerifizieren und Besanden, die Bewässerung, die Spielfeldmarkierungen und die Betriebskosten für die Maschinen (Rasenmäher, Kehrmaschine etc.) und sonstige Geräte umfasst. Für die Flutlichtanlagen werden die Stromkosten übernommen. Der SC Gambach erhält für die Flutlichtkosten der Stockbahnen einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 150 € (Beschluss des Finanz- und Personalausschusses vom 24.02.2005).

Für Investitionen gibt es einen Grundsatzbeschluss vom 04.04.2000 der festlegt, dass der Investitionszuschuss für Sportvereine auf 15 % erhöht wird. Diese Erhöhung war befristet auf 5 Jahre mit der Einschränkung, dass sich der Fördersatz auf 10 % reduziert, sofern die Entwicklung des Gemeindehaushalts dies erfordert. Bis heute werden die Investitionen der Sportvereine mit 15 % gefördert. Bei Baumaßnahmen unberücksichtigt bleiben Kosten, die für Räume anfallen, die überwiegend als Gaststätte und damit auch gewerblich genutzt werden.

Diese Einzelbeschlüsse sollen nun vereinheitlich und transparent in Richtlinien zusammengefasst werden.
Neben den Sportförderrichtlinien sollen keine weiteren Förderungen für Sportvereine gegeben werden. Ausnahme hiervon soll die Übernahme der Kanal- und Wassergebühren sein, wie in der Finanz- und Personalausschusssitzung vom 20.03.2017 beschlossen.
(Auszug aus der Niederschrift vom 20.03.2017:
Da die Vereine zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser motiviert werden sollen, hat sich der Finanz- und Personalausschuss dafür ausgesprochen, die Wasser- und Kanalgebühren für den TSV Rohrbach, den SV Fahlenbach und den DJK Rohrbach mit 75 % zu bezuschussen. Das bedeutet, jeder Verein trägt 25 % der Gebühren selbst. Der über den Zwischenzähler festgestellte Verbrauch der Wohnung, die über dem TSV Vereinsheim liegt, wird ganz normal verrechnet.“)

Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung vom 20.06.2018 über die Sportförderrichtlinien beraten und empfiehlt dem Gemeinderat, die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Sportvereine (Sportförderrichtlinien) in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Sportvereine (Sportförderrichtlinien) in der vorliegenden Fassung mit der Ergänzung bei Abschnitt D § 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der SC Gambach erhält 75 % der Wasser- und Kanalgebühren als Zuschuss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2018 14:30 Uhr