Kanalschaden Eichenstraße, nachträgliche Genehmigung der überplanmäßigen Ausgabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 26.06.2018 ö beschließend 11

Sachverhalt

Am 22.04.2018 kam es in Höhe der Eichenstraße 17 zu einem Kanalbruch, in dessen Folge die Fahrbahndecke einstürzte. Der sichtbare Krater hatte einen Durchmesser von ca. 1,50 m. Nachdem der Asphalt entfernt wurde, war das Ausmaß sichtbar. Unter dem Asphalt hatte sich das Erdreich um ca. 1,00 m gesenkt. Hier war Gefahr im Verzug und es musste sofort gehandelt werden. Als Sofortmaßnahme wurde die Gefahrenstelle abgesperrt und eine Kamerabefahrung zur Lokalisierung des Schadens durchgeführt. Die Fa. Geltl hatte kurzfristig Kapazitäten frei und konnte sich der Instandsetzungsmaßnahmen sofort annehmen. Da der Kanal in diesem Bereich auf einer Tiefe von ca. 7,60 m liegt, musste die Baugrube mittels Verbau und Spundwänden gesichert werden. Aufgrund der Erschütterungen die das Einschlagen der Spundwände verursacht, wurde das Ing. Büro Sennewald beauftragt eine Beweissicherung durchzuführen um evtl. Regressforderungen vorzubeugen. Die Instandsetzung des Schadens verursachte Kosten in Höhe von 46.967,36 € (brutto), die Beweissicherung Kosten in Höhe von rund 6.000,00 €.

Aufgrund dem Vorfall wurde der gesamte Kanal verfilmt. Die Dokumentation liegt bereits beim Ing. WipflerPlan zur Auswertung.

Beschluss

Die Rechnung der Fa. Geltl vo m 07.06.2018 zur Instandsetzung des Kanalbruchs im Bereich Eichenweg 17, in Höhe von 46.967,36 € (brutto) wird nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2018 14:30 Uhr