Allgemeine Vorstellung des Vorhabens (Hr. Baierl von Fa. Trend Immobilien ist anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2018 ö 2.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich per Grundsatzbeschluss vom 12.12.2017 für die Entwicklung des „Gewerbegebietes Rohrbach-Ost“ ausgesprochen. In der Zwischenzeit fanden viele Fach- und Eigentümergespräche statt, wie 1. Bürgermeister Keck eingangs kurz erläuterte. Das Landratsamt Pfaffenhofen wie auch die Höhere Landesplanungsbehörde stehen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber.

Hr. Kempf von der Fa. Kempf, Rohrbach, dessen Firma sich am Standort (gesamte Fläche) ansiedeln möchte sowie Hr. Baierl von der Fa. Trend Immobilien, Pfaffenhofen, welche als Projektentwickler und Erschließungsträger fungieren soll, waren zu dem TOP anwesend und stellten das Vorhaben kurz vor. Hinsichtlich der straßenmäßigen Anbindung des Gewerbegebietes an die Staatsstraße fanden bereits erste Gespräche mit dem Straßenbauamt Ingolstadt statt. Auch wurden bereits gutachterliche Untersuchungen (mit aktuellen Daten und Verkehrszählungen) vom Büro Prof. Kurzak, München, hierzu seitens des Projektentwicklers veranlasst. Weitere Abstimmung mit dem Straßenbauamt wird in den nächsten Wochen folgen. Zudem wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung vorab in Auftrag gegeben.

Für die Umsetzung des Vorhabens bedarf es einer Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes – siehe TOP 2.2 und 2.3). Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Projektentwickler zu übernehmen. Gleiches gilt für die Herstellung der erschließungsmäßigen Anbindung des Gewerbegebietes (Anbindung an die Staatsstraße, öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation sowie den weiteren Sparten). Hierzu ist der Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge (Stufe 1: Bauleitplanung, Stufe 2: Erschließung) erforderlich.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Projekt „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ zu. Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung (FNP-Änderung, Bebauungsplan) sowie die bezeichnete Herstellung der erschließungsmäßigen Anbindung des Gewerbegebietes sind vom Projektentwickler zu tragen. Hierzu ist der Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2018 09:16 Uhr