Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2018 ö beschließend 4.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen das Bauvorhaben.
Punkt A.5.11 Grünordnung ist folgendermaßen abzuändern, dass mit Vorlage jedes Bauantrages ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan mit einzureichen ist. Bei den Grundstücken Nr. 11 und 12 ist dieser von einem qualifizierten Fachmann zu erstellen.
Begründung: Gemäß der Grünordnung soll zur Durchgrünung auf jeder Bauparzelle mindestens ein Baum gepflanzt werden. Um die Umsetzung prüfen zu können oder um festzustellen, ob die vorgeschriebene Grünpflanzung überhaupt umgesetzt wurde, wird bei jedem Grundstück ein Freiflächengestaltungsplan benötigt. Andernfalls kann die Umsetzung der Pflanzungen nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden.

Abwägung:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen, Belange des Naturschutzes, wird zur Ke nntnis genommen. Den Anregungen wird entsprochen.
Die angeregte Festsetzung wird im Bebauungsplan geändert bzw. ergänzt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2018 09:16 Uhr