Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) | Sitzung des Gemeinderates | 17.07.2018 | ö | beschließend | 4.1.7 |
Sachverhalt
Unter Beachtung der Mindestanforderungen an die Zufahrtswege, die für eine geordnete und reibungslose Abfallentsorgung notwendig sind, wird dem Bebauungsplan in der vorliegenden Form zugestimmt.
Abwägung:
Die Stellungnahme des Landratsamtes Pfaffenhofen, Belange des kommunalen Abfallrechts, wird zur Kenntnis genommen. Der Anregung wird zugestimmt.
Die Mindestanforderungen an die Zufahrtswege werden bei der Planung und Ausführung berücksichtigt. Die Straßenbreite der Erschießungsstraße beträgt 5,50 m.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Datenstand vom 25.09.2018 09:16 Uhr