Antrag des SV Fahlenbach auf Förderung der Sanierung des Vereinsheims


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Der SV Fahlenbach beantragt die Förderung der Sanierung des Vereinsheims.

Die Sanierung wird Zug um Zug durchgeführt und wird sich über die Jahre 2018 bis 2023 strecken.

Insgesamt geht der SV Fahlenbach von diesem Zeitplan aus:
  • 2018: Obergeschoss, nicht ideell (Kostenschätzung: 42.483 €)
  • 2019-2021: Erdgeschoss, ideell (Kostenschätzung: 44.637 €)
  • Bis 2023: Gerätehaus, überwiegend ideell (Kostenschätzung: 22.075 €)
  • Der tatsächliche Zeitplan wird auch die Finanzsituation des SV Fahlenbach berücksichtigen, da kein Fremdkapital aufgenommen werden soll.

Die Gesamtkosten werden auf ca. 110.000 € geschätzt, Eigenleistungen werden erbracht.

Der BLSV bezuschusst die Sanierung des Vereinsheims (ohne Gaststätte; Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns liegt vor.).

Entsprechend der Sportförderrichtlinien Abschnitt E § 3 Abs. 3 sollen die Sanierungsmaßnahmen, die dem eigentlichen (ideellen) Vereinszweck dienen, mit 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten gefördert werden. Die Baumaßnahmen, die nicht unter den ideellen Zweck fallen (Gasträume, Küchen usw.), werden mit 10 % der nachgewiesenen Gesamtkosten gefördert.

Beschluss

Dem SV Fahlenbach wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % der vom BLSV anerkannten Kosten gewährt für Sanierungsmaßnahmen, die dem eigentlichen (ideellen) Vereinszweck dienen. Für die Baumaßnahmen, die nicht unter den ideellen Zweck fallen, wird dem SV Fahlenbach ein Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2018 09:16 Uhr