Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Solarpark westlich Bruckbach"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Solarpark westlich Bruckbach“
das wie folgt umgrenzt ist:
im Norden:
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durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 358, Gemarkung Waal sowie durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 362/2, Gemarkung Waal
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im Süden:
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durch die nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 354, Gemarkung Waal
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im Osten:
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durch die Bahnlinie München-Nürnberg (Fl.Nr. 259, Gemarkung Burgstall) sowie durch die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 263, Gemarkung Waal
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durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 352, Gemarkung Waal sowie durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 363/2, Gemarkung Waal
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Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 355, 356, 357 der Gemarkung Waal und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.
Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3
Datenstand vom 17.10.2018 15:07 Uhr