Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Solarpark westlich Bruckbach"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 3.3.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark westlich Bruckbach“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 358, Gemarkung Waal sowie durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 362/2, Gemarkung Waal
im Süden:
durch die nördliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 354, Gemarkung Waal
im Osten:
durch die Bahnlinie München-Nürnberg (Fl.Nr. 259, Gemarkung Burgstall) sowie durch die westliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 263, Gemarkung Waal
im Westen:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 352, Gemarkung Waal sowie durch die östliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 363/2, Gemarkung Waal

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 355, 356, 357 der Gemarkung Waal und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.10.2018 15:07 Uhr