Billigung des BPL-Änderungsentwurfes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Auf der Basis des Beschlusses zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ vom 17.07.2018 wurde vom beauftragten Ing.-Büro Wipflerplan der BPL-Änderungsentwurf erarbeitet. Dieser liegt als Anlage zu diesem TOP im RIS bei.

Die wesentlichen Änderungspunkte im Überblick:
  • durchgezogene Baugrenzen
  • Zulassung Garagen/Carports + Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen (min. 1 m Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche bzw. Einhaltung Stauraum von 5 m)
  • Anpassung der Wandhöhe für Garagen/Carports auf 3 m (statt 2,75 m Traufhöhe)
  • Zulassung Dachausbau (was bisher ausgeschlossen, jedoch bereits zahlreiche Befreiungen hierfür erteilt)
  • Festsetzung einer Einzel-/Doppelhausbebauung (war bisher nicht festgesetzt; lediglich „natürlich beschränkt aufgrund des Zuschnittes der Baufenster sowie der Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten (max. 2 WE pro Wohngebäude“); Festsetzung nunmehr erforderlich, um z.B. Reihenhäuser etc. zu vermeiden)
  • Übernahme der tatsächlichen Grundstücksgrenzen (wg. abweichendem Straßenverlauf/-breite)
Ansonsten wurden die bisherigen Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes übernommen bzw. gelten fort.

Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Vorfeld von der beabsichtigen Planung benachrichtigt.
Seitens des Eigentümers der Parzelle „Im Gellert 11“ ging folgender Antrag auf Änderung des BPL-Entwurfes ein:
  1. Festsetzung der Baugrenze im Norden des Grundstückes Fl.Nr. 932/2 (bzw. auch für Fl.Nr. 932, Gemarkung Rohrbach) mit einem straßenseitigen Abstand von 3 m statt 5 m;
Begründung: Das Grundstück ist nur ca. 19 m tief. Aufgrund bestehender (verschattender Nachbarbebauung im Süden) wäre eine möglichst nordseitige Platzierung des Wohngebäudes gewünscht.
  1. Keine geschossweise Regelung der Wandhöhe, sprich max. WH von 6,50 m zulassen, ohne auf eine E+D-Bauweise (hier WH von max. 3,50 m festgesetzt) bzw. E+1-Bauweise (hier WH von max. 6,50 m festgesetzt) abzustellen;
Begründung: jetziges Wohngebäude hat hohes, freigelegtes Kellergeschoss (u.a. wg. Hochwassergefahr) mit Gesamtwandhöhe von ca. 4,60 m; bei etwaigem Anbau wäre BPL-Festsetzung dagegenstehend
  1. Anpassung Dachneigung an Bestand;
Begründung: bestehendes Wohnhaus hat eine DN von ca. 45° und sollte daher im Zuge der BPL-Änderung angepasst werden (statt Übernahme der bisherigen Festsetzung von max. 27° DN)
  1. Kein Stauraum vor Carports festsetzen;
Begründung: Stauraum galt bislang nur für Garagen, was auch beibehalten werden soll, zumal Carports offengehalten werden

Beschluss 1

Die nördliche Baugrenze bei den Fl.Nrn. 932 und 932/2, Gemarkung Rohrbach, wird mit einem straßenseitigen Abstand von 3 m statt 5 m festgesetzt. Weiter wird der Mindestabstand von Garagen/Carports sowie Nebenanlagen bei einer Lage außerhalb der Baugrenzen auf 2 m (statt 1 m) zur öffentlichen Verkehrsfläche erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stellungnahme des Anliegers „Im Gellert 11“ wird lediglich im Punkt a) stattgegeben. Den Änderungswünschen gemäß Punkt b) bis d) wird nicht entsprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „An der Ilm“ mit den heute beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2018 15:07 Uhr