Erneuerung Autobahnbrücken - Erneute Beschlussfassung über Aufweitungsverlangen BW 54 (Autobahnbrücke GVS Ossenzhausen) (Vertreter ABD anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2018 ö 2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 05.06.2018 wurde zum BW 54 (Autobahnbrücke GVS Ossenzhausen) folgender Beschluss gefasst:

Die Gemeinde stellt für das BW 54 (Rohrbach – Ossenzhausen) das Aufweitungsverlangen nur für eine lichte Höhe von 4,50 m. Der gemeindliche Kostenanteil würde nach jetzigem Stand ca. 450.000 € brutto für die Brücke und ca. 320.000 € brutto für den Straßenbau betragen. Die Beschlüsse vom 28.07.2015 sind damit hinfällig.

Abstimmungsergebnis: 12 : 8 angenommen“

Im Nachgang zu der Sitzung sind die Baukosten und Planungen konkretisiert und die Förderstelle nochmals miteinbezogen worden. Bei der Autobahndirektion wurde die Kostenbeteiligung der Gemeinde nochmals überprüft und aktualisiert. Als neue Erkenntnis hat sich auch ergeben, dass eine nachträgliche Tieferlegung der Straße auch möglich ist (Näheres siehe unten).
Die jetzt vorliegenden Ergebnisse für die Varianten A und B wurden von Frau Wechsler/ABD in der Sitzung präsentiert. Siehe hierzu auch die Anlagen zu diesem TOP. Die Variante B ist die derzeit beschlossene Aufweitung der lichten Höhe auf 4,50 m bei einer lichten Breite von 10,10 m.

1. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass

a) bei der Variante A (lichte Weite 10,10 m, lichte Höhe 3,80 m) ein Geh- und Radweg mit 2,50 m unterhalb des Brückenbauwerks von der ABD mitgebaut und eine Fahrbahnbreite von 6,50 m eingehalten werden kann, ohne Kostenbeteiligung für die Gemeinde.
Aufgrund der Bodenverhältnisse muss nach derzeitigen Erkenntnissen die Gründung der Brückenwiderlager tiefer als üblich gemacht werden, so dass eine spätere Straßenabsenkung auf 4,30 m möglich wäre. Die Kosten der Straßenabsenkung von derzeit geschätzten brutto 370.000 € incl. Nebenkosten wären dann von der Gemeinde alleine zu tragen.

b) die Variante B bei weitem teurer als Variante A ist, selbst bei einer möglichen nachträglichen Tieferlegung der Straße auf 4,30 m Höhe (siehe auch Anlage; Kostenanteil brutto ca. 753.400 € für die Gemeinde). Nach den Erfahrungen mit großen Bauwerken ist bei der Ausführung der Brücken in 2020/2021 bei der derzeitigen Wirtschaftslage noch mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen.
Nach telefonischer Auskunft des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt vom heutigen Tag ist die Variante B grundsätzlich förderfähig, wenn eine tatsächliche Benutzbarkeit sichergestellt ist, d.h. eine bauliche Angleichung an die neue Straße. Die konkrete Förderhöhe kann nicht errechnet werden, da hier erst eine genehmigungsreife Planung mit detaillierter Kostenberechnung erforderlich ist.

In den Fällen, wo die Brücke für den landwirtschaftlichen Verkehr bei lH 3,80 m (oder evtl. später mal bei lH 4,30 m) zu klein sein sollte, besteht jetzt schon und auch nach den geplanten Brückenneubauten die Alternative über Waal und der Autobahnbrücke BW 52 (GVS Waal) auszuweichen (lichte Höhe = 4,50 m). Der Umweg beträgt ca. 3 km und wäre unseres Erachtens zumutbar.

c) Hinweis: Bei beiden Brückenbauvarianten muss die Geschwindigkeit auf 50 kmh beschränkt werden.


2. Die verkehrspolitische Folgewirkung wird nochmals zu bedenken gegeben:
Bei einer Aufweitung der lichten Höhe von 4,50 m ist mit einer deutlichen Zunahme des Schwerlastverkehrs zu rechnen. Der Schwerlastverkehr wird dann über die Waaler Straße abgewickelt, wo aufgrund der bestehenden Parksituation jetzt schon Probleme mit der fehlenden Passierbarkeit bestehen. Diese Thematik wurde schon desöfteren im Gemeinderat diskutiert und kann sich dann noch verschärfen. Das Aufstellen von irgendwelchen Verbotsschildern für den Schwerlastverkehr wird diese Problematik nach den bisherigen Erfahrungen in anderen Bereichen nicht lösen. Hier stellt sich die Frage, ob dies in Kauf genommen werden soll?


3. Haushaltspolitische Betrachtung
Bei der derzeitigen Haushaltslage mit noch anstehenden großen Investitionen für z.B. Rathausanbau und – sanierung, Neubau Kindergarten Löwenzahn (spätere Generalsanierung des Bestandskindergartens), Neubau Wasserbrunnen mit Neubau/Sanierung Hochbehälter, Neubau gemeinsames Feuerwehrhaus in Rohr, Kostenbeteiligung bei Neubau Eiserne Brücke, etc, sollte diese Ausgabe für das Erweiterungsverlangen nochmals diskutiert werden. Wie der Gemeinderat schon verschiedentlich, zuletzt beim geplanten gemeinsamen Neubau des Feuerwehrhauses in Rohr, darauf hingewiesen hat, ist die Schuldensituation nicht aus den Augen zu verlieren.

Beschluss 1

Das Aufweitungsverlangen für das BW 54 (Autobahnbrücke GVS Ossenzhausen) wird zurückgenommen. Der entsprechende Beschluss vom 05.06.2018 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Gemeinde stellt für das BW 54 (Autobahnbrücke GVS Ossenzhausen) kein Aufweitungsverlangen und hat deshalb keine Kosten für das geplante neue Brückenbauwerk (lichte Höhe 3,80 m, lichte Weite 10,10 m, Geh- und Radweg mit 2,50 m) zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.11.2018 11:22 Uhr