Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 29.10.2018 ö beschließend 3.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Auf die Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 11.06.2018 wird hingewiesen. Die Hinweise zum Betrieb von Wärmepumpen wurden übernommen.

Das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen. Es befindet sich im Einwirkungsbereich der östlich vorbeiführenden Bahnlinie München – Ingolstadt. Südlich verläuft die Fahlenbacher Straße. Dazu wurde die schalltechnische Untersuchung der Kirchner BKK, „schalltechnische Untersuchung zur Verkehrslärmbelastung: Untersuchungsbericht zur Verkehrslärmbelastung durch Schienen- und Straßenverkehr im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Gießgraben“ der Gemarkung Rohrbach im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm“; Projektnummer: 7/0818/RLS-GP-E1, Bad Reichenhall vom 03.08.2018 vorgelegt.
Die vom Schallschutzgutachter vorgeschlagenen Festsetzungen für die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4109, Nov. 1989 wurden in den Änderungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.
Alternativ wurden vom Schallschutzgutachter Festsetzungen vorgeschlagen für die bauaufsichtlich noch nicht eingeführte DIN 4109, Jan. 2018. Erst mit der bauaufsichtlichen Einführung ist die neue DIN 4109-1 aus öffentlich-rechtlicher Sicht bindend. Die Vorgehensweise ist daher bisher nur empfohlen.
Die Gemeinde Rohrbach hat die empfohlenen, alternativen Festsetzungen nicht in den Änderungsbereich des Bebauungsplanes übernommen.
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 10 „Am Gießgraben“ – 3. Änderung (Fassung vom 17.7.2018) der Gemeinde Rohrbach.

Abwägung:
Die Stellungnahme des Immissionsschutzes einschließlich der fachlichen Bewertung des gemeindlichen Abstellens auf die DIN 4109, Nov. 1989, wird begrüßt. Änderungen an der Planung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

Datenstand vom 27.11.2018 11:22 Uhr