Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt - 31. Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 15.01.2025 ö 3

Sachverhalt

Der Planungsausschuss des Planungsverbandes Region Ingolstadt hat im Rahmen der laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplanes in seiner Sitzung vom 29.09.2022 die Neuaufstellung des Kapitels 6.2 Erneuerbare Energien – Windenergie des Regionalplanes der Region Ingolstadt (10) beschlossen. Die Fortschreibung des Kapitel 6.2 dient dessen erstmaliger Erstellung sowie der Anpassung des Regionalplans an Festlegungen des Landesentwicklungsprogrammes Bayern in der am 01.06.2023 in Kraft getretenen Fassung und bildet einen Baustein der laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplanes. 

Der Planentwurf wurde in der Sitzung vom 01.10.2024 vom Planungsausschuss gebilligt und liegt nunmehr den Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vor. 

Die Energiewende mit einer Umstellung der bisherigen, auf fossilen Energieträgern aufgebauten Energieversorgung auf eine klimaschonende, umweltverträgliche und aus regenerativen Energiequellen basierende Energieversorgung ist erklärtes energiepolitisches Ziel auf Bundes- sowie Landesebene. Die Energiegewinnung durch Windenergieanlagen spielt dabei eine herausragende Rolle, die sich in entsprechenden rechtlichen Festlegungen widerspiegelt, durch welche eine zur Zielerreichung ausreichende Sicherung von potentiell für eine Windenergienutzung geeigneten Flächen gewährleistet werden soll. Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) ist dafür von Bayern ein Flächenbeitragswert bis zum 31.12.2027 von 1,1% der Landesfläche und bis zum 31.12.2032 von 1,8% der Landesfläche zu leisten. Durch das Landesentwicklungsprogramm Bayern in der Fassung vom 16.05.2023 werden durch das Ziel 6.2.2 die Regionalen Planungsverbände mit der konkreten Umsetzung beauftragt. Über die Festlegung regionsweiter Steuerungskonzepte in den Regionalplänen sollen in der Summe die landesweiten Flächenbeitragswerte sichergestellt werden.

Im aktuellen Planungsentwurf werden nur noch im südlichen Teil des Landkreises Pfaffenhofen Eignungsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Sämtliche Rohrbacher Eignungsflächen des vor Jahren im Landkreis gemeinschaftlich aufgestellten sachlichen Teilflächennutzungsplanes für Windkraft wurden dabei – aufgrund der derzeitig noch gültigen Flughöhenbegrenzung der Bundeswehr (Flughafen Manching) – außer Acht gelassen und gänzlich aus dem Planentwurf gestrichen. Auf Rohrbacher Gemeindegebiet finden sich demnach keinerlei Windkraft-Eignungsflächen mehr im aktuellen Regionalplan-Entwurf wieder. Aus Sicht des Gemeinderates ist dies nicht akzeptabel und ein falsches Zeichen für die Zukunft. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des großen öffentlichen und politischen Druckes zur Energiewende mit regenerativen Energiequellen wie der Windkraft mittelfristig die veralteten Flughöhenbeschränkungen der Bundeswehr zugunsten der Windkraft angepasst werden. Den Gemeinden müssen daher die Windkraft-Eignungsflächen zur Umsetzung etwaiger Windkraftprojekte weiterhin zur Verfügung stehen. Die Zeit bis zu einer Anpassung der Flughöhenbegrenzung könnte derweil mit Planungs- und Genehmigungsprozessen genutzt werden. 

Die Gemeinde Rohrbach beantragt daher die Aufnahme ihrer Windkraft-Eignungsflächen aus dem bestehenden sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft in die aktuelle Fortschreibung des Regionalplanes.  

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach beantragt die Aufnahme ihrer Windkraft-Eignungsflächen aus dem bestehenden sachlichen Teilflächennutzungsplan Windkraft in die aktuelle Fortschreibung des Regionalplanes.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2025 09:29 Uhr