Information zum Antrag auf Errichtung eines Solarparks in Rohr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2025 ö 4

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag der Fa. Anumar zur Errichtung eines Solarpark (Freiflächen-PV-Anlage) auf den Grundstücken Fl.Nrn. 245, 246, 247, 248, 288, 290, 291, 297, 305, Gemarkung Rohr (Gesamtfläche rund 18 ha), vor. 

Das Vorhaben entspricht grundsätzlich der gemeindlichen PV-Standortstudie mit den hierzu ergangenen Beschlüssen. Die Begrenzung der Anlagen auf die Korridore entlang der Autobahn und Bahnlinie sowie die gemeindliche Obergrenze wurden per GR-Beschluss aufgehoben. Darüber hinaus sind verschiedene Restriktionen vorliegend (u.a. landschaftliches Vorbehaltsgebiet, wassersensibler Bereich, hoch ertragreicher Boden, Freileitung, Landschaftsschutzgebiet-Vorschlag), die gemäß den erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur PV-Standortstudie in den Bauleitplanverfahren abzuarbeiten sind. Bei der Fl.Nr. 297, Gem. Rohr, ist ein Teil der Fläche aufgrund über dem Landkreisdurchschnitt liegender Grünlandzahl (44; hier: 57) grundsätzlich von einer Belegung ausgenommen. Allerdings handelt es sich hier nur um einen in Anbetracht der Gesamtfläche des Projekts untergeordneten Anteil, so dass eine Überplanung dennoch als verträglich und nicht dem Grundsatzziel der PV-Standortstudie zuwiderlaufend beurteilt werden kann. 
Um dem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet sowie dem Landschaftsschutzgebiet-Vorschlag Rechnung zu tragen, sind Naturhaushalt, Erholungsfunktion sowie Orts- und Landschaftsbild zu prüfen und zu berücksichtigen. Bei den wassersensiblen Bereichen sind die Grundwasserstände zu beachten durch ausreichende Bodenfreiheit. Hinsichtlich der Strom-Freileitung bedarf es u.a. der Freihaltung von Wartungswegen und Absicherung gegen Eiswurf. Die weiteren Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 (einschl. nachfolgender weiterer Modifizierungsbeschlüssen) sind zu beachten (wie z.B. Sitz der Betreibergesellschaft der PV-Anlage im Gemeindegebiet, Beachtung Schutzabstände wegen benachbarter Hopfengärten, Prüfung wirtschaftliche (finanzielle) Beteiligung von Bürgern an der PV-Anlage). 

Ebenfalls ist der Gemeinde die gesetzliche 0,2 Cent-Beteiligung zu gewähren und zu gegebener Zeit die erforderlichen Vereinbarungen zu schließen.  

Die Fa. Anumar plant zudem aufgrund der Größe der Anlage ein eigenes Umspannwerk zu bauen. 

Für das Projekt bedarf es eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes samt FNP-Änderung. Die anfallenden Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen. Hierüber ist eine städtebauliche Planungskostenübernahmeerklärung abzuschließen. 

Das Projekt der Fa. Anumar wird zunächst dem Gemeinderat vorgestellt. Eine Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen (Aufstellungsbeschlüsse zur Bauleitplanung) erfolgt erst in der nächsten Sitzung.

Dokumente
Lageplan Solarpark Fa. Anumar in Rohr (.pdf)

Datenstand vom 16.04.2025 10:19 Uhr