Beschluss über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung) und erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2025 ö 4.2

Sachverhalt

Aufgrund der beschlossenen Modifizierung des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum Bebauungsplanentwurf wird gemäß § 4 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB eine erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erforderlich. Stellungnahmen können hierbei nurmehr zu den geänderten Teilen in verkürzter Frist abgegeben werden.

Nachrichtlicher Hinweis:
Die Abwägung der hierzu eingehenden Stellungnahmen werden mit den eingegangenen Stellungnahmen aus der im Zeitraum vom 22.11.2024 bis 11.12.2024 durchgeführten erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in einer der nächsten Sitzungen zusammengefasst behandelt. 

Beschluss

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr