Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2025 ö 5.1.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, nimmt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Solarpark Gambach" sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach an der BAB A 9 wie folgt Stellung: 

Der Umgriff des gegenständlichen Bebauungsplanes Nr. 49 "Solarpark Gambach" sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes haben einen Abstand von ca. 183 m zum äußeren befestigten Fahrbahnrand der BAB A 9 und befindet sich somit außerhalb des Geltungsbereiches des Fernstraßengesetzes (40 m - Anbauverbotszone und 100 m - Baubeschränkungszone) nach    § 9 Abs. 1 FStrG und § 9 Abs. 2 FStrG. Die Belange der Autobahn GmbH des Bundes sind somit nichtbetroffen. 

Laut Blendgutachten vom 12.01.2024 kommt es durch den Solarpark Gambach zu keinen Blendungen für die Verkehrsteilnehmer der BAB A 9. 

Hinweis:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Autobahn GmbH und deren Mitarbeiter.

Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwendungen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes bestehen.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr