Stellungnahme vom 13.10.2024:
Mit diesem Dokument erhalten Sie die Stellungnahme zum oben genannten Bauvorhaben. Wir bitten Sie nach Prüfung um Mitteilung in wie weit die Belange des abwehrenden Brandschutzes von Ihrer Seite berücksichtigt wurden und um Übersendung des Brandschutznachweises im PDF – Format. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stellungnahme zum abwehrenden Brandschutz
1. Flächen für die Feuerwehr
Die Verkehrsflächen von der öffentlichen Straße bis hin zur Umzäunung der Solar-Parks sind so anzulegen, dass sie mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die "Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr" (BayTS, Punkt A 2.2.1.1) einzuhalten.
2. Löschwasserbedarf
Bei Solarparks sind im Brandfall wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung vorgesehen. Einer Löschwasserversorgung durch das öffentliche Trinkwassernetz bedarf es im Regelfall nicht.
3. Einweisung der örtlich zuständigen Feuerwehren
Vor Inbetriebnahme sind die örtlich zuständigen Feuerwehren durch den Betreiber vor Ort in die Besonderheiten der Anlage einzuweisen.
4. Ansprechpartner der Feuerwehr
Ansprechpartner der Brandschutzdienststelle:
Stellungnahme vom 10.11.2024:
Mit diesem Dokument erhalten Sie die Stellungnahme zum oben genannten Bauvorhaben. Wir bitten Sie nach Prüfung um Mitteilung in wie weit die Belange des abwehrenden Brand-schutzes von Ihrer Seite berücksichtigt wurden und um Übersendung des Brandschutznachweises im PDF – Format. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stellungnahme zum abwehrenden Brandschutz
1. Flächen für die Feuerwehr
Die Verkehrsflächen von der öffentlichen Straße bis hin zur Umzäunung der Solar-Parks sind so anzulegen, dass sie mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit ungehindert befahren werden können. Hinsichtlich der Beschaffenheit ist die "Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr" (BayTS, Punkt A 2.2.1.1) einzuhalten.
2. Löschwasserbedarf
Bei Solarparks sind im Brandfall wasserführende Fahrzeuge der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung vorgesehen. Einer Löschwasserversorgung durch das öffentliche Trinkwassernetz bedarf es im Regelfall nicht.
3. Einweisung der örtlich zuständigen Feuerwehren
Vor Inbetriebnahme sind die örtlich zuständigen Feuerwehren durch den Betreiber vor Ort in die Besonderheiten der Anlage einzuweisen.
4. Ansprechpartner der Feuerwehr
Ansprechpartner der Brandschutzdienststelle:
Abwägung:
Zu Stellungnahme vom 13.10.2024:
Es wird ein separates Brandschutzkonzept erarbeitet. Es wird ein separates Brandschutzkonzept zusammen mit einem Feuerwehrplan erarbeitet und mit der lokalen Feuerwehr abgestimmt.
Zu 1. Flächen für die Feuerwehr:
Der Hinweis zur Beschaffenheit der Flächen für die Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen. Im Durchführungsvertrag wird festgehalten, dass die Straßen, die zur Erschließung des Vorhabengebietes notwendig sind, entsprechend den geltenden Richtlinien für Feuerwehrfahrzeuge zu erstellen bzw. instand zu setzen sind. Der Durchführungsvertrag wird zwischen der Gemeinde Rohrbach an der Ilm und dem Vorhabenträger geschlossen.
Zu 2. Löschwasserbedarf:
Die Löschwasserversorgung mit wasserführenden Fahrzeugen der Feuerwehr wird zur Kenntnis genommen.
Zu 3. Einweisung der örtlich zuständigen Feuerwehren
Der Hinweis, dass die örtlich zuständigen Feuerwehren durch den Betreiber vor Inbetriebnahme vor Ort in die Besonderheiten der Anlage einzuweisen sind, wird zur Kenntnis genommen und an den Vorhabenträger weitergeleitet.
Zu 4. Ansprechpartner der Feuerwehr
Wird zur Kenntnis genommen.
Zu Stellungnahme vom 10.11.2024:
Der Inhalt der Stellungnahme ist deckungsgleich zur Stellungnahme vom 13.10.2024 und wird zur Kenntnis genommen. Die vorgebrachten Einwände wurden entsprechend behandelt.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.