Stellungnahme vom 23.10.2024:
Ich wohne in Gambach nahe am Ortsausgang zum Wald. Das ist für den Naturschutz sehr schön. Wie wird die Grünfläche unter den Solarfeldern bearbeitet, um die Artenvielfalt im Bodenleben zu erhalten? Das erschließt sich mir aus Ihren Unterlagen nicht.
Stellungnahme vom 10.12.2024:
Die eingebrachten Stellungnahmen/Einwände haben unsererseits weiter Bestand. Zudem möchten wir auf Ihre Bürgerinformation vom 07. Juli 2023 hinweisen. Sie planen die Realisierung des Großprojekts Klimaneutralität der Gemeinde Rohrbach. Dies geschieht nach Ihren Ausführungen über den Solarpark Gambach. Dieser soll mehr Strom produzieren als alle Haushalte der Gemeinde Rohrbach überhaupt brauchen. Die Gewerbe- und Industriebetriebe sollen daraus bedient werden. Zudem wird eine Gewerbesteuer von 54.000,00 € und eine „Spezialabgabe" in gleicher Höhe über 20 Jahre für die Gemeinde erwartet. Das gesamte Großprojekt bedient die Gemeinde Rohrbach und ihre Ortsteile. Realisiert wird es aber nur im kleinen Dorf Gambach. Mehr als 200.000 Quadratmeter mit schwarzer Fläche und Batteriecontainern zu versehen, um das Landschaftsbild des Dorfes Gambach zu „verschönern" ist mehr als grenzwertig für die Belange der hier lebenden Menschen und ihrer Familien. Zumal in nächster Nähe bereits PV-Anlagen mit ca. 100.000 Quadratmetern bereits da sind. Insgesamt ca. 300.000 Quadratmeter für das gesamte Rohrbach. Leider zu Lasten eines kleinen Dorfes Gambach. Das Ganze soll auch noch realisiert werden, obwohl es andere Flächen gab und gibt, die für eine faire Verteilung sorgen könnten.
Bitte bedenken Sie dies bei Ihren Abwägungen.
Abwägung:
Zu Stellungnahme vom 23.10.2024:
Die Pflege der Grünfläche innerhalb der Freiflächenphotovoltaikanlage wird in der Festsetzung 8.3 sowie im Kapitel 2.3.2.1 im beiliegenden Umweltbericht beschrieben.
Zu Stellungnahme vom 10.12.2024:
Der Hinweis über die Verteilung der Solarparks im Gemeindegebiet wird zur Kenntnis genommen. Die Belange des Schutzgutes Landschaftsbild sind bei der Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich gegen die Erfordernisse der Energiewende abzuwägen. Ein gänzliches Verstecken der Anlage ist oft nicht möglich, jedoch kann die Anlage durch die festgesetzte Eingrünung in den Landschaftsraum eingebunden werden. Für die geplante An-lagen sind großzügige Eingrünungsmaßnahmen, zum Teil bis zu 20 m breit, vorgesehen, die die Randbereiche der Anlage erheblich aufwerten und abschirmen. Erneuerbare Energien sind eine moderne Form der Landnutzung und können sogar als Weiterentwicklung/Bestandteil dieser betrachtet werden. Landschaftsbilder sind fortlaufend im Wandel. Erneuerbare Energien werden von vielen Menschen als positiv angesehen und auch die Gemeinde wird dadurch als zukunftsorientiert, fortschrittlich und vorausschauend wahrgenommen.
Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss über zukünftige Ablehnung weiterer Solarparks in der Gemarkung Gambach gefasst. In Zukunft sollen mit Ausnahme der bereits per Grundsatzbeschluss bewilligten Flächen keine weiteren Freiflächen-Solarparks per Bebauungsplan festgesetzt werden, um eine Überbelastung der Gemarkung zu verhindern.
Der am 07.05.2024 gefasste Grundsatzbeschluss verfolgt das langfristige Ziel einer möglichst gleichmäßigen Verteilung von PV-Anlagen im Gemeindegebiet. An den Stellungnahmen und Rückmeldungen der Bürger hat man als Kommune erkannt, dass ein Ungleichgewicht herrscht und die entsprechenden politischen Schlüsse gezogen. Gambach soll demnach nicht weiter beplant werden.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.