Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2025 ö 5.2.1.2

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, nimmt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 "Solarpark Gambach" sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - der Gemeinde Rohrbach an der BAB A 9 wie folgt Stellung: 

Der Umgriff des gegenständlichen Bebauungsplanes Nr. 49 "Solarpark Gambach" sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes haben einen Abstand von ca. 183 m zum äußeren befestigten Fahrbahnrand der BAB A 9 und befindet sich somit außerhalb des Geltungsbereiches des Fernstraßengesetzes (40 m - Anbauverbotszone und 100 m - Baubeschränkungszone) nach    § 9 Abs. 1 FStrG und § 9 Abs. 2 FStrG. Die Belange der Autobahn GmbH des Bundes sind somit nichtbetroffen. 

Laut Blendgutachten vom 12.01.2024 kommt es durch den Solarpark Gambach zu keinen Blendungen für die Verkehrsteilnehmer der BAB A 9. 

Hinweis:
Das Bauvorhaben ist aufgrund der unmittelbaren Autobahnnähe erheblichen Lärmimmissionen ausgesetzt. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen hat der Antragsteller auf seine Kosten vorzunehmen. Hinsichtlich dieser Kosten bestehen keine Erstattungs- bzw. Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegenüber der Autobahn GmbH und deren Mitarbeiter.

Abwägung:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr