Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Die Gemeinde Rohrbach möchte die Nutzung regenerativer Energien stärken und schafft innerhalb der Gemarkung Gambach durch die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundlage für die Aufstellung eines zugehörigen Bebauungsplanes im Parallelverfahren. Gemäß § 4 Abs. 2 8auGB wird die Planung u. a. den Trägern öffentlicher Belange und Behörden zur Stellungnahme ein weiteres Mal vorgelegt. Die Ergänzungen z. B. im Umweltbericht werden begrüßt. Folgendes wird noch angeregt:
Planungsrechtliche und ortsplanerische Beurteilung:
Einige Planunterlagen entsprechen noch nicht in allen Punkten den planungsrechtlichen Anforderungen (vgl. u. a. § 5 BauGB, PlanZV).
Die Abwägung der Gemeinde Rohrbach zu den planungsrechtlichen Anforderungen vom 24.07.2024 wird zur Kenntnis genommen. Die Ergänzungen der Bezeichnung der Ausgleichsfläche, der "T-Linie“ und der Änderungsbereichsgrenze werden begrüßt.
Die Anregung, die Fläche gemäß der Anlage zur Planzeichenverordnung (Anlage PlanZV), Punkt 13.1 mit der Linie in Grün dunkel einzufassen, wird aufrechterhalten.“
Abwägung:
Die Zusammenfassung des Sachverhaltes wird zur Kenntnis genommen. Das Planzeichen der Ausgleichsfläche wird entsprechend den Vorgaben der Planzeichenverordnung angepasst.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Die bezeichneten Änderungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden vorgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr