Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Auf den Flurstücken FI.-Nr. 63, 74, 74/1 und 75, Gemarkung Gambach sollen auf landwirtschaftlichen Flächen eine Freiflächenphotovoltaikanlage errichtet werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die o.g. Flurnummern als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Zukünftig soll das Gebiet als Sondergebiet (SO) nach § 11 Abs. 2 Bau NVO dargestellt werden. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Gambach" aufgestellt. Auf die immissionsschutzfachliche Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 23.09.2024 wird hingewiesen.
Aus immissionsschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die 12. Änderung der Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Rohrbach.“
Abwägung:
Die Zusammenfassung des Sachverhaltes wird zur Kenntnis genommen. Der Verweis auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan vom 23.09.2024 wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird auf Ebene des Bebauungsplans behandelt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Bedenken gegen die 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans bestehen.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen.
Der Gemeinderat nimmt dies ohne Beschluss zur Kenntnis.
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr