Landkreis Pfaffenhofen – Kreiseigener Tiefbau
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Stellungnahme:
Bei dem o.g. Bebauungsplan Nr. 49 „Solarpark Gambach“ ist ein Teil der Kreisstraße PAF-21 betroffen.
Das erforderliche Einvernehmen besteht, wenn folgende Auflagen erfüllt werden:
- Die Erschließung der Anlage hat über die bestehenden Wirtschaftswege mit den Flurnummern 64, 62, 59, 57 oder 78 der Gem. Gambach zu erfolgen. Eine neue Zufahrt zur Kreisstraße PAF-21 wird aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zugelassen.
- An der Einmündung der Zufahrten in die Kreisstraße PAF-21 müssen, wie im Plan dargestellt, ausreichende Sichtfelder vorhanden sein. Die Sichtfelder sind frei von jeglicher Bebauung, Einfriedung, Bepflanzung und Lagerung von mehr als 0,8 m Höhe über Straßenoberkante zu halten und wie folgt zu bemessen:
Schenkellänge auf der Zufahrt: 3,00 m
Schenkellänge auf der Kreisstraße PAF-21 in beide Richtungen bei 100 km/h: 200,00 m
Die Schenkellänge von 3,00 m muss vom Fahrbahnrand der Kreisstraße PAF-21 gewährleistet sein.
- Der Mindestabstand zwischen dem Fahrbahnrand der Kreisstraße PAF-21 und den baulichen Anlagen (u.a. Einfriedungen und Flächeneingrünung mit Heckenpflanzung/Einzelgehölzen) muss mindestens 13,80 m betragen. Dies stellt eine Ausnahme nach Art. 23 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG dar.
- Der Straße und ihren Nebenanlagen dürfen keine Abwässer und Niederschlagswasser zugeführt werden.
- Von den Zufahrten und dem Grundstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Verkehrsflächen abfließen.
- Baustoffe, Arbeitsgeräte, Abbruchmaterial und sonstige Gegenstände dürfen auf der öffentlichen Verkehrsfläche und auf sonstigem Grund des Landkreises weder vorübergehend noch dauernd gelagert werden.
- Verschmutzungen und Beschädigungen der Kreisstraße, vor allem während der Bauzeit, sind sofort zu beseitigen.
Abwägung:
Die Betroffenheit der Kreisstraße PAF-21 wird zur Kenntnis genommen. Die genannten Auflagen werden auf Ebene des Bebauungsplans behandelt.
An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr