Bürger 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2025 ö 5.2.1.23

Sachverhalt

Stellungnahme:
Unsere Fragen und daraus resultierende Einwände bezüglich der Auslegungen „Solarpark Gambach“ mögen Sie bitte in Ihrer Entscheidung beantworten.

  1. Wie stimmen Ihre Aussagen im PAF-Kurier vom 17.05.2023 zum „PV-Strom im ganz großen Stil“ und der Gemeindeinfo Rohrbach vom 07.06.2023 mit den aktuellen Auslegungsunterlagen überein?

  1. Die Konzentration der PV-Anlagen für das gesamte Gemeindegebiet Rohrbach geht auf das Dorf Gambach. Alle anderen Ortsteile und Rohrbach selbst haben damit mehr PV-Energie als überhaupt benötigt wird, aber halt konzentriert auf 1 Dorf. Die Fläche unmittelbar am Dorf (nicht an BAB) ist mehr als die Grundfläche des Dorfes. Wie berücksichtigen Sie dies als unsere Bürgervertreter bei Ihrer Entscheidung?

  1. Einem Angebot für 6 Hektar PV-Fläche in einer geeigneten, aber abgelegenen Flächen haben Sie widersprochen, obwohl dies möglich war. Was sind die Gründe dafür?

  1. Wie berücksichtigen Sie folgende Beispiele bei der „Abwägung“ Ihrer Entscheidung zum ausgelegten Plan:
  1. Was passiert bei Starkregen und dessen Wirkung auf die Wohngebäude des Dorfes Gambach und wie soll dem begegnet werden? Ein Beispiel der Wirkung können Sie sehen auf der Straße von Gambach nach Puch, wo bereits ca. 3 ha PV-Anlage steht.
  2. Wie gehen Sie um mit der Einzäunung, auch bei Doppelzäunen der PV-Flächen? Für unsere Tiere in der Natur ist in der Praxis in diesen Flächen kein Platz, auch wenn es von den Planern/Unternehmern anders dargestellt wird. 
  3. Wie ist die Einspeisung in das Stromnetz wirklich gesichert? Wie ist die aktuelle Einspeisung der Anlage auf der Straße nach Puch? 

Dies sind nur wenige Beispiele.

Abwägung:

Zu: 1
Der zitierte Zeitungsbericht im Pfaffenhofener Kurier „PV-Strom im ganz großen Stil“ vom 17.05.2023 liegt der Gemeinde nicht vor und kann nicht kommentiert werden. Unabhängig davon erfolgt grundsätzlich seitens der Gemeinde Rohrbach keine öffentliche Beurteilung von Zeitungsartikeln aus der Feder freier Journalisten. Im erwähnten Bericht vom 07.06.2023 in der Gemeindeinfo Rohrbach wurde über einen Klimaschutzabend für Bürger, ausgerichtet vom Bürger-Arbeitskreis Energie Rohrbach und dem Solarverein Rohrbach zum Thema „Photovoltaik“, informativ und allgemein berichtet. Die Organisatoren schrieben zur Botschaft des Abends: „Die Menschen in Rohrbach sind bereit, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen und die Möglichkeiten erneuerbarer Energien zu nutzen“. Hier ist kein Widerspruch/keine Kontroverse zur gegenständlichen Bauleitplanung „Solarpark Gambach“ ersichtlich. Der Einwand wird daher zur Kenntnis genommen.

Zu: 2
Der Hinweis über die Verteilung der Solarparks im Gemeindegebiet wird zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss über zukünftige Ablehnung weiterer Solarparks in der Gemarkung Gambach gefasst. In Zukunft sollen mit Ausnahme der bereits per Grundsatzbeschluss bewilligten Flächen keine weiteren Freiflächen-Solarparks per Bebauungsplan mehr festgesetzt werden, um eine Überbelastung der Gemarkung zu verhindern. Die Hinweise zu den genannten Größenordnungen werden zur Kenntnis genommen.
Bei der vorliegenden Standortwahl wurden die Grundsatzbeschlüsse aus der gemeindlichen Studie zur Abschätzung der potenziellen Eignung von Flächen im Gemeindegebiet Rohrbach für eine Nutzung als Freiflächen-Photovoltaikanlagen – Standortbewertung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen – inklusive der enthaltenen Restriktionen und Handlungsempfehlungen berücksichtigt.

Zu: 3
Der am 07.05.2024 gefassten Grundsatzbeschlusses, dass keine weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Gambach mehr genehmigt werden, verfolgt das langfristige Ziel einer möglichst gleichmäßigen Verteilung von PV-Anlagen im Gemeindegebiet. An den Stellungnahmen und Rückmeldungen der Bürger hat man als Kommune erkannt, dass ein Ungleichgewicht herrscht und die entsprechenden politischen Schlüsse gezogen. Gambach soll demnach nicht weiter beplant werden. Die angesprochene Entscheidung über die Ablehnung des Antrages eines Gambacher Bürgers zur Errichtung einer weiteren PV-Anlagen zeugt von der Kontinuität und Bindung der Verwaltung bzw. Kommune an die im Gemeinderat festgelegten Beschlüsse. Der angesprochene Antrag, ist der erste Antrag, der aufgrund des genannten Grundsatzbeschlusses zur „Obergrenze von PV-Freiflächenanlagen in Gambach“ abgelehnt wurde. Es handelt sich hier keinesfalls um eine Diskriminierung des Bürgers.

Zu: 4a)
Dank der Nutzung der Modulaufstellfläche als Dauergrünland (wie in den Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans geregelt) wird die Wasserspeicherung im Boden begünstigt. Die dichte Grasnarbe fördert die Durchwurzelung des Bodens, während Verdichtungen durch schwere Maschinen vermieden werden. Bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen besteht im Vergleich zur intensiven landwirtschaftlichen, insbesondere Ackernutzung ein signifikant geringeres Überschwemmungs- und Erosionsrisiko. Es ist zu erwarten, dass die Versickerungsfähigkeit steigt und die Überschwemmungsgefahren bei Starkregenereignissen im Zusammenhang mit dem Klimawandel grundsätzlich niedriger ausfallen.

Zu: 4b)
Die Einfriedung wird grundsätzlich auf Ebene des Bebauungsplans behandelt. Es sind an keiner Stelle „Doppelzäune“ vorgesehen.
Für die Einfriedung ist eine Durchlässigkeit für Kleintiere im Bereich von 20 cm ab dem Boden verbindlich vorgeschrieben (s. Festsetzung 6. Einfriedung auf Ebene des Bebauungsplans).
Gemäß den naturschutzfachlichen Mindestkriterien bei PV-Freiflächenanlagen (Leitfaden zur Umsetzung der §§ 37 Absatz 1a, 48 Absatz 6 EEG 2023 in der Praxis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von Juli 2024) müssen Wanderkorridore für Großsäuger erst bei Anlagen ab einer Seitenlänge von mehr als 500 Metern vorgesehen werden. Nachdem keine der Seiten eine Zaunlänge von durchgehend über 500 m überschreitet, wäre gemäß den genannten Mindestkriterien kein Durchlass verpflichtend. Da auch von Seiten den Fachbehörden keine entsprechende Forderung dazu kam, wird an der Planung festgehalten. 

Zu: 4c)
Die Einspeisung wird durch den Vorhabenträger mit dem örtlichen Energieversorger in einem entsprechenden Antragsverfahren geregelt. Die direkte Anbindung an das Stromnetz sowie die Lage von Leitungen außerhalb des Bebauungsplanes sind nicht Teil des Bauleitplanverfahrens.
Andere Bauvorhaben sind nicht Teil der vorliegenden Bauleitplanung.

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand der Flächennutzungsplan-Änderung werden nicht vorgenommen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr