Im Frühjahr 2025 startet die Firma Euronet Bau mit dem Bau des Glasfasernetzes in Rohrbach. Der überwiegende Teil des Ausbaus soll in den Gehwegen der Gemeinde verlegt werden.
Die Gemeinde hat sich grundsätzlich dazu entschieden, Gehwege in Zukunft zu pflastern. Dass angesichts des kompletten Ausbaus durch LEONET und die GlasfaserPlus nicht jeder Weg gepflastert werden kann, ist offensichtlich.
Da sich die Gehwege aber zum Teil ohnehin in einem sanierungsbedürftigen Zustand befinden (gerissener und gesenkter Asphalt, schiefe Randsteine etc.) und zudem in absehbarer Zeit auch mehrere Wasserleitungen in Rohrbach erneuert werden, prüfte das Bauamt die Möglichkeit einen Teil der gemeindlichen Gehwege im Zuge des Breitbandausbaus zu sanieren und priorisierte die Flächen.
Überschlägig summieren sich alle sanierungswürdigen Flächen in unterschiedlicher Priorität (1 = sehr empfohlen – 3 = „denkbar“) auf ca. 4.000 m² Gehweg.
Aus der letztjährigen Gehwegpflasterung in Rohr ergaben sich für die Gemeinde je m² Kosten i.H.v. 60 € Netto (Mehrkosten Asphaltentsorgung, Pflastern) zzgl. 12 €/lfm für Pflasterschneiden.
Anhand dieser Zahlen ergeben sich folgende Bruttopreise:
Die exakten Kosten der Firma Euronet werden aktuell abgestimmt und zur Bauausschuss-Sitzung präsentiert. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass der Gemeinderat ein Budget vorgibt und dieses seitens des Bauausschusses mit Maßnahmen hinterlegt wird. So hat die Bauverwaltung im Rahmen dieser Festlegungen Leitplanken, innerhalb derer sie entscheiden kann.
Seitens der Bauverwaltung wird die Freigabe eines Pflaster-Budgets i.H.v. 150.000 € vorgeschlagen. Damit könnten alle Prio1- und Prio2-Gehwege mit Ausnahme des Gellerts (entspricht 140.943 € + Puffer) gepflastert werden. Auch wenn dies momentan hohe Summen sind, so ist die Pflasterung im Zuge des Glasfaserausbaus in Summe stets günstiger als eine spätere eigenständige Pflasterung.
Der Gemeinderat wird zudem gebeten, zu entscheiden, ob im Gellert aufgrund der im nächsten Jahr anstehenden Sanierung der Wasserleitung vorab gepflastert werden soll, da jeder Grundstücksanschluss im öffentlichen Teil erneuert wird und der Gehweg dann innerhalb eines Jahres erneut geöffnet wird (entspricht schätzungsweise 85.358,70 €).
Da der genaue Trassenverlauf vor Baubeginn bei der Trassenbegehung festgelegt wird, muss der zuständige Mitarbeiter des Techn. Bauamtes befugt werden, bei den Trassenbegehungen eigenständig nach Priorität über den Sanierungsumfang im Rahmen des Budgets zu entscheiden.
Das Bauamt empfiehlt dem Gemeinderat die Freigabe eines Budgets in Höhe von …………€ brutto für die Sanierung der Gehwege und ermächtigt das Bauamt zur eigenständigen Festlegung des Sanierungsumfanges bei der Trassenbegehung im Rahmen des Budgets.