In der Sitzung vom 19.12.2024 hat der Gemeinderat die Zahlen der Kommunalen Verkehrsüberwachung (fließender Verkehr) verlangt. Die entsprechenden Zahlen wurden aufbereitet und als Anlage angefügt.
Darüber hinaus wurden mit dem Leiter der Verkehrsüberwachung der NWS Sicherheitsservice GmbH – Herr Steckermeier – neue Messstellen in der Hofmarkstraße sowie in Rohr am Dorfheim festgelegt. Die neuen Messstellen sind der Anlage zu entnehmen. Die Zustimmungen der jeweiligen Grundstückseigentümer sowie die Stellungnahme der Polizei Pfaffenhofen liegen vor.
Es stellt sich auch erneut die Frage, inwieweit die Überprüfung des ruhenden Verkehrs wieder aufgenommen werden sollte. Seit 2023 wird der ruhende Verkehr nicht mehr überprüft. Vergehen im ruhenden Bereich werden derzeit an die Polizeiinspektion Pfaffenhofen weitergleitet. Hierzu wurde mit dem Leiter der Verkehrsüberwachung gesprochen und dieser hat zu der Thematik wie folgt Stellung bezogen (Auszug aus der E-Mail vom 25.02.2025):
Wie besprochen, erhalten Sie ebenso das Leistungsverzeichnis zum Wiedereinstieg in die Parkraumüberwachung.
Die Abrechnung erfolgt wie immer nach tatsächlichem Aufwand für die Überwachung vor Ort zu den angegebenen Sätzen. An Fixkosten würde die monatliche Nutzungs-/Wartungsgebühr der Datenbanksoftware EUROWIG anfallen. Aufgrund unserer Rahmenvereinbarung mit dem Hersteller sind das aktuell nur 30,00 Euro netto/Monat.
Wie bekannt, erfolgt die Bearbeitung der Verfahren durch die Stadt Mainburg, die entsprechend der Zweckvereinbarung hierfür die Kosten pro Verfahren und die tatsächlichen Portokosten berechnet.
Bei der angesprochenen Light-Version (Gemeindemitarbeiter stellen Vergehen fest) fällt der Personal- und Technikeinsatz vor Ort weg und die Anzeigen müssen durch das Formblatt „Fremdanzeigen“ erfasst und an die Dienststelle Mainburg gemailt werden. Die Bearbeitungskosten der Verfahren durch die Stadt Mainburg fallen natürlich ebenso an. Da die manuelle Erfassung der Verstöße etwas zeitraubend ist, kann ich derzeit nicht beurteilen, ob hier die Stadt Mainburg nicht mit weiteren Kosten auf Sie zukommen wird.
Anhand der Auswertungen der letzten Jahre dürften es aber auch zukünftig nur sehr wenige Verfahren sein. In 2021 waren es 35 Verstöße mit 398,49 Euro und im Jahr 2022 waren es 33 Parkverstöße mit 995,00 Euro Verwarngeldbetrag. Bei beiden Jahren war die Kostendeckung nicht gegeben.
Herr Steckermeier teilte in dem persönlichen Gespräch noch ergänzend mit, dass auf Rohrbach bezogen stündlich 3 Verstöße bei der Parkraumüberwachung gegeben sein müssen, um kostendecken zu arbeiten.