Beschluss über weiteres Vorgehen zur Sanierung des Lärmschutzwalles im Baugebiet "Moosäcker II"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.03.2025 ö 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in der Sitzung vom 19.01.2022 mit der Thematik befasst. Der Gemeinderat beschloss, das Projekt zunächst zurückzustellen und im Jahre 2025 unter entsprechender Bürgerbeteiligung wieder aufzugreifen (Start Planungsphase). Die damals vorgebrachten Kompensationsmaßnahmen sollten weiter vorangetrieben werden.

Bereits in der damaligen Diskussion im Gremium wurde eine reine Wiederherstellung der ursprünglichen Wallhöhe von 3 m in Anbetracht des Kostenaufwandes, der erforderlichen Abholzung des vorhandenen Grünbestandes, den heute geltenden Lärm-Standards sowie des daraus insgesamt resultierenden negativen Kosten-Nutzen-Verhältnisses als äußerst fraglich angesehen. 

Die Anlieger fordern eine möglichst zeitnahe Wiederherstellung der ursprünglichen Wall-Höhe von 3 m, um wieder den gleichen Lärmschutz - wie damals bei Baugebietserschließung gefordert war - zu erreichen. Zu den vorgeschlagenen kurzfristigen Kompensationsmaßnahmen kann folgender Sachstand genannt werden:
  1. Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit im gesamten bebauten Wohnbereich an der ST 2232 auf 70 km/h (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt)
Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt Ingolstadt umgesetzt
  1. Überwachung der 70 km/h durch regelmäßige Radarkontrollen und mittels einer Geschwindigkeitsmessanlage (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt)
Aufforderung des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt zur regelmäßigen Veranlassung von Geschwindigkeitskontrollen durch Gemeinde erfolgt
  1. Sanierung des Fahrbahnbelages mit einem Flüsterasphalt (Zuständigkeit Staatliches Bauamt Ingolstadt)
Antrag an Staatliches Bauamt Ingolstadt wurde gestellt. Rückmeldung (Mail v. 01.02.2023): „Eine Teilsanierung von Fahrbahnschäden erfolgte 2022. Es ist kurzfristig keine Fahrbahnsanierung in dem Bereich vorgesehen. Langfristig wird ein Asphaltbeton (AFB - welcher unter den lärmmindernden Asphalten fällt) eingebaut. Nach der 2022 übermittelten Lärmberechnung besteht derzeit kein Handlungsbedarf.“
  1. Nachpflanzung von Tiefwurzlern (z.B. Eiben) zum Schutz vor weiteren Erosionen sowie immergrünen Pflanzen zur weiteren Verdichtung des Walles (Zuständigkeit Gemeinde)
Es erfolgte eine Beurteilung durch einen Baumfachmann. Aus dessen Sicht wird kein Mehrwert gesehen, insbesondere führt die Maßnahme zu keiner Lärmschutzverbesserung. Der Baumbestand am Lärmschutzwall wird als verkehrssicher eingestuft und im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen durch eine externe Fachkraft bewertet. Aufgrund des alten Baumbestandes ist eher eine mäßige Durchforstung erforderlich, anstatt eine Nachverdichtung. 

An der Sachlage hat sich seither nichts verändert. Aufgrund des bereits damals im Gemeinderat in Frage gestellten Kosten-Nutzen-Verhältnisses der enorm aufwendigen und kostenintensiven Maßnahme sollte die Sanierung des Walles aus Sicht von 1. Bürgermeister Keck auch angesichts der sonstigen Pflichtaufgaben der Gemeinde zurückgestellt werden. Die angedachte Planungsphase soll daher nicht in 2025 gestartet werden.

Beschluss

Das Projekt der Sanierung des Lärmschutzwalles im Baugebiet „Moosäcker II“ wird um weitere 5 Jahre verschoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.04.2025 10:45 Uhr