In der Sitzung vom 18.09.2024 hat der Gemeinderat nach vorausgegangener förmlicher Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ gebilligt. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung, Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan wurde von den Planungsbüros Schwarz (Stadtplaner), München, sowie Köppel (Landschaftsarchitekt), Mühldorf, ausgearbeitet. Hinzukommen noch weitere Verfahrensunterlagen wie spezielle artenschutzrechtliche Prüfung einschl. faunistischer Untersuchung, geotechnisches Gutachten mit Bericht zur Dimensionierung der Regenwasserversickerung, schalltechnische Untersuchung, Immissionsprognose Staub, Löschwasserkonzept, Entwässerungskonzept, betriebsorganisatorisches Konzept Schutzabstand Hopfengarten, Übersicht Regeleinsatzstoffe sowie Betriebsbeschreibung Fa. Schneider.
Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit seinen Anlagen sowie den insgesamt vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen hat in der Zeit vom 22.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 in der Gemeindeverwaltung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. In diesem Zeitraum konnten die Verfahrensunterlagen eingesehen werden (einschließlich Internetveröffentlichung) und es bestand die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB bis einschließlich 11.12.2024 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Stellungnahmen konnten jedoch nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Verfahrensunterlagen abgegeben werden. Die Änderungen und Ergänzungen betrafen im Wesentlichen folgende Punkte:
- Geringfügige Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes durch Anpassung des festgesetzten Sichtdreieckes an der Kreisstraße PAF 21 + hierdurch Rücknahme der Überschneidung mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried“ (Wegfall Fl.Nr. 1814 Tfl., Gemarkung Rohrbach)
- Änderung des Titels in „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 Sondergebiet Lagerplatz mit Recycling- und Aufbereitungsanlage Ottersried“ (Wegfall Zusatz „mit Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Solarpark Ottersried“)
- Geringfügige Modifizierung von Festsetzungen und Hinweisen u.a. zur Grünordnung, Artenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Baubeschränkungszone an Autobahn
- Anpassung und Modifizierung der Begründung, Umweltbericht und saP aufgrund der erfolgten Beschlüsse
Im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nachfolgende Stellungnahmen abgegeben worden:
Behörden und Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken):
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bauleitplanung (Schreiben vom 04.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Immissionsschutz (Schreiben vom 03.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Naturschutz (Schreiben vom 26.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Brandschutzdienststelle (Schreiben vom 22.11.2024)
- Landkreis Pfaffenhofen – Kreiseigener Tiefbau (Schreiben vom 02.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Wasserrecht (Schreiben vom 04.12.2024)
- Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt (Schreiben vom 10.12.2024)
- Abfallwirtschaftsbetrieb Pfaffenhofen (Schreiben vom 27.11.2024)
- Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde (Schreiben vom 25.11.2024)
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt-Pfaffenhofen (Schreiben vom 10.12.2024)
- Markt Reichertshofen (Schreiben vom 22.11.2024)
Behörden und Träger öffentlicher Belange (Stellungnahmen ohne Anregungen oder Bedenken):
- Handwerkskammer für München und Oberbayern (Schreiben vom 11.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Bodenschutz (Schreiben vom 03.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Denkmalschutz (Schreiben vom 25.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – KUS (Schreiben vom 27.11.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Kommunale Angelegenheiten (Schreiben vom 02.12.2024)
- Landratsamt Pfaffenhofen – Energie und Klimaschutz (Schreiben vom 02.12.2024)
- IHK für München und Oberbayern (Schreiben vom 10.12.2024)
- Freiwillige Feuerwehr Rohrbach (Schreiben vom 21.11.2024)
- Planungsverband Region Ingolstadt (Schreiben vom 26.11.2024)
- Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt (Schreiben vom 26.11.2024)
- Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH (Schreiben vom 29.11.2024)
- Gemeinde Pörnbach (Schreiben vom 04.12.2024)
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab, so dass hiermit von diesen Fachstellen Einverständnis mit der Planung angenommen wird:
- Landratsamt Pfaffenhofen – Veterinäramt
- Landratsamt Pfaffenhofen – Kreisheimatpflege
- Landratsamt Pfaffenhofen – Verkehrswesen
- Landratsamt Pfaffenhofen – Gesundheitsamt
- Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern
- Bayer. Bauernverband
- Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Wolnzach/Rohrbach
- Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
- Bayernwerk Netz GmbH
- Inexio GmbH
- Anumar Solar GmbH
- Deutsche Telekom
- E.ON Netz GmbH
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
- Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Pfaffenhofen
- Stadt Pfaffenhofen
- Stadt Geisenfeld
- Markt Wolnzach
Stellungnahmen von Bürgern:
- Bürger 1 (Schreiben vom 11.12.2024)
- Bürger 2 (Schreiben vom 11.12.2024)
- Bürger 3 (Schreiben vom 10.12.2024)
- Bürger 4 (Schreiben vom 09.12.2024)
- Bürger 5 (Schreiben vom 09.12.2024)
- Bürger 6 (Schreiben vom 10.12.2024)
- Bürger 7 (Schreiben vom 09.12.2024)
- Bürger 8 (Schreiben vom 09.12.2024)
- Bürger 9 (Schreiben vom 09.12.2024)
Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden einer Abwägung unterzogen und dazu wie folgt Stellung genommen: