Bürger 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 7.1.14

Sachverhalt

Stellungnahme:
Hiermit möchten wir unseren Einspruch gegen die geplante Ansiedlung des Lagerplatzes in Ottersried zum Ausdruck bringen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die Bedenken aus unseren vorherigen Einwendungen nicht ernsthaft berücksichtigt wurden.

In Ihrem Antwortschreiben vom 14. Dezember 2023 haben Sie ausgeführt, dass die Ansiedlung eines Lagerplatzes mit der Aufbereitung von Aushubmaterialien in einem Gewerbegebiet aus immissionsschutzfachlicher Sicht nicht zu befürworten ist. Dies liegt daran, dass trotz der Einhaltung des Standes der Technik Lärm- und Staubimmissionen auftreten, die auch die Anwohner in der Umgebung belasten werden. Es ist für uns unverständlich, dass diese Bedenken in Ottersried, nur 300 Meter von Wohnhäusern entfernt, offenbar ignoriert werden.

Die Argumentation, dass eine solche Ansiedlung keine Wertminderung für die angrenzenden Wohngebiete darstellt, können wir nicht nachvollziehen. Es ist offensichtlich, dass die Lebensqualität der Anwohner durch erhöhte Verkehrsaufkommen und die damit verbundenen Lärm- und Staubbelastungen erheblich beeinträchtigt wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass es für die Menschen, die in der Nähe wohnen, sehr wohl einen Unterschied macht, ob sie in einer ruhigen Wohngegend leben oder in der Nähe eines Lagerplatzes, der mit potenziellen Gesundheitsrisiken verbunden ist.

Wir hatten immer ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zur Familie Schneider gepflegt, doch hinter diesem Vorhaben können wir nicht stehen. Wir sind der Überzeugung, dass die Ansiedlung eines Lagerplatzes in Ottersried nicht nur den Anwohnern, sondern der gesamten Gemeinde schaden wird, und auch die angrenzende Gemeinde Rohrbach betroffen sein wird.

Wir bitten Sie eindringlich, unsere Bedenken ernst zu nehmen und die geplante Ansiedlung nochmals zu überdenken. Die Lebensqualität der Anwohner und die Zukunft unserer Gemeinde sollten Vorrang haben.


Abwägung:
Die allgemeinen Ausführungen zu den Grundsatzbedenken gegen das Vorhaben sind nicht Gegenstand der erneuten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen waren nur zu den erneut geänderten und ergänzten Teilen des Bebauungsplanes (in den Verfahrensunterlagen jeweils in ROT dargestellt) zulässig) und werden somit keiner weiteren Abwägung unterzogen. 

Ungeachtet dessen sei darauf hingewiesen, dass zu den vorgebrachten Einwendungen in den vorangegangenen Verfahrensschritten bereits ausführlich Stellung genommen wurde. Neue Erkenntnisse haben sich hierzu seither nicht ergeben. 

An der Planung wird weiterhin festgehalten. Änderungen oder Ergänzungen zum Entwurfsstand des Bebauungsplanes werden nicht vorgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Abwägungsvorschlag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2025 07:40 Uhr