zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 7.4

Sachverhalt

Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB ist dem wirksamen Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Bebauungsplan-Verfahren berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Die Erstellung der zusammenfassenden Erklärung wird durch die Verwaltung und den Planern zum Abschluss des Verfahrens erstellt und den Verfahrensunterlagen zur BPL-Aufstellung beigefügt. Der wirksame Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird ergänzend in das Internet eingestellt. 

Hierzu bedarf es keiner gesonderten Beschlussfassung. Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

Datenstand vom 22.05.2025 07:40 Uhr