Beschluss über eine Zweckvereinbarung mit dem Markt Wolnzach zur Abwasserableitung aus dem Gewerbegebiet "Burgstaller Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Gewerbegebiet „Burgstaller Straße bei Rohrbach“ des Marktes Wolnzach wurde gemeinsam mit dem Rohrbacher Gewerbegebiet „Burgstaller Straße“ erschlossen.
Die Erschließungskosten für die Straßenherstellung, Abwasserbeseitigung (Schmutzwasser) und Oberflächenentwässerung wurden laut Vereinbarung aus dem Jahre 2001 anteilsmäßig der Nettobaulandfläche aus beiden Bebauungsplänen im Verhältnis 1/3 Gemeinde Rohrbach und 2/3 Markt Wolnzach aufgeteilt.
Für die gemeinsame Benutzung einzelner Teile des Kanalnetzes der Gemeinde Rohrbach ist mit dem Markt Wolnzach eine Zweckvereinbarung erforderlich (analog des Gewerbegebiets Bruckbach).
Die Vereinbarung gestattet dem Markt Wolnzach, Abwässer aus dem Gewerbegebiet „Burgstaller Straße bei Rohrbach“ der Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Rohrbach zuzuführen.
Ein Benutzungsentgelt ist nicht vorgesehen, jedoch eine Kostenbeteiligung bei Sanierung, Verbesserung oder sonstigen baulichen Maßnahmen an den gemeinsam genutzten Kanalanlagen. Im Bereich der Druckleitung wird das Aufteilungsverhältnis der Vereinbarung zur Erschließung 1/3 Gemeinde Rohrbach, 2/3 Markt Wolnzach herangezogen, im weiteren Verlauf ab Schacht RO 577 (Robert-Bosch-Straße) bis Hebeanlage an der Burgstaller Straße 2a das Verhältnis 80% : 20% (Rohrbach : Wolnzach).
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Rohrbach und dem Markt Wolnzach zur gemeinsamen Benutzung einzelner Kanalnetzteile der Gemeinde Rohrbach zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.05.2025 07:40 Uhr