Vorberatung zum Erlass einer Spielplatzbenutzungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Verwaltung wird seit Monaten von einem Bewohner aus dem Moosäcker mittlerweile fast täglich mit E-Mails konfrontiert. Streitgegenstand ist der Spielplatz im Moosäcker. Hier finden – dem Anwohner zufolge – ständig Treffen von Jugendlichen statt, die bis in die Nacht hinein (laute) Musik hören und sich generell laut und nicht hinnehmbar verhalten. Die Jugendlichen zeigen sich wohl bezüglich deren Verhalten uneinsichtig und wenig kooperativ. Die Polizei in Pfaffenhofen geht angeblich den Meldungen nicht nach, da keine gemeindliche Satzung vorliegt. Von Stellungnahmen und rechtliche Darlegungen zeigte sich der Beschwerdeführer bisher unbeeindruckt. Die Beschwerden nehmen daher immer mehr zu, da dieser verlangt, dass die Gemeinde Rohrbach eine gemeindliche Nutzungssatzung für Spielplätze erlässt.
Um eine mögliche Satzung zu unterbauen, wurde eine Stellungnahme bei der Polizeiinspektion Pfaffenhofen angefragt. Herr Roth, Dienststellenleiter der PI Pfaffenhofen, teilte am 15.04.2025 folgendes telefonisch mit.
Für den Zeitraum 01.01.2024 bis 15.04.2025 liegt kein aktenkundiger Vorgang bezüglich einer Lärmbelästigung für den Spielplatz im Moosäcker vor. Generell liegen für das Jahr 2024 für das gesamte Gemeindegebiet Rohrbach 20 Vorgänge zum Thema Lärmbelästigung vor. Herr Roth teilte mit, dass eine Lärmbelästigung eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG darstellt; die Ahndung von sog. Lärm-Ordnungswidrigkeiten liegen von der Zuständigkeit beim Landratsamt Pfaffenhofen (Immissionsschutzbehörde). Würde die Gemeinde Rohrbach eine Satzung in Betracht ziehen, wäre der Vorgang für die Polizei der gleiche, jedoch müsste das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Gemeinde Rohrbach durchgeführt werden. Herr Roth ist der Meinung, dass es für Rohrbach derzeit keinen Sinn macht, solch eine Satzung zu beschließen, da das Problem ein Einzelfall ist. Er ist der Meinung, dass die Jugendlichen mit deren Verhalten den Beschwerdeführer provozieren möchten und sich einen Spaß daraus machen. Er fände es unverhältnismäßig, eine Satzung zu erlassen, die auch andere Spielplätze mit ein bezieht. Die Ansicht vertritt auch die Verwaltung. Eine Reglementierung wegen diesen Vorfällen wäre nicht angebracht und unverhältnismäßig. Die Verwaltung begehrt daher, dass keine Spielplatznutzungssatzung erlassen wird und lediglich ein grünes Schild mit Piktogrammen zum Verhalten auf Spielplätzen aufgestellt wird.
Beschluss
Der Bauausschuss lehnt den Erlass einer Spielplatznutzungssatzung ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2025 17:04 Uhr