Der Landkreis plant die Sanierung der Ortsdurchfahrt Ottersried. In diesem Zuge soll ein Gehweg errichtet und die Bushaltestelle an eine übersichtlichere Stelle verlegt werden. Am Ortseingang von Rohrbach kommend ist zur Geschwindigkeitsdämpfung ein Fahrbahnteiler angedacht. Hierzu wurden verschiedene Varianten von Planungsbüro WipflerPlan erstellt.
Variante 1
- Gehweg auf der nördlichen Seite durchgehend OE bis Hs.Nr. 18
- Gehweg auf der südlichen Seite nur im Teilbereich ab landwirtschaftlicher Halle bis Ende Wohnbebauung; Grunderwerb erforderlich, Garage Fl.Nr. 1677, Gem. Rohrbach muss abgebrochen werden.
Kostenschätzung:
- Gesamtkosten 1.504.160,00 €
- Kosten Gehweg 125.956,74 €
- Kosten Geh- und Radweg 87.622,08 €
- Kosten Bushaltestelle 56.168,00 €
Kostenanteil Gemeinde 225.935,78 €
Kostenanteil Gemeinde abzgl. Förderung 112.967,89 €
Variante 2
- Gehweg auf der nördlichen Seite durchgehend OE bis Hs.Nr. 18, geringfügige Einengung bei Hs.Nr. 4
- Gehweg auf der südlichen Seite von Hs.Nr. 15 bis OA Hs.Nr. 21, geringfügige Einengung bei Hs. Nr. 21
- Verschwenkung der Fahrbahn im Bereich der Kirche mit Stützwand versetzen und Rodung der Böschung
- Garage bei Fl.Nr. 1677, Gem. Rohrbach kann erhalten bleiben
Kostenschätzung:
- Gesamtkosten 1.527.960,00 €
- Kosten Gehweg 164.291,40 €
- Kosten Geh- und Radweg 73.018,40 €
- Kosten Bushaltestelle 56.168,00 €
Kostenanteil Gemeinde 256.968,60 €
Kostenanteil Gemeinde abzgl. Förderung 128.484,30 €
Variante 3
- Entspricht der Variante 2 jedoch Gehweg im Bereich der Fl.Nr. 1669, Gem. Rohrbach (unbebautes Grundstück) unterbrochen
Kostenschätzung:
- Gesamtkosten 1.499.400,00 €
- Kosten Gehweg 138.734,96 €
- Kosten Geh- und Radweg 73.018,40 €
- Kosten Bushaltestelle 56.168,00 €
Kostenanteil Gemeinde 231,412,16 €
Kostenanteil Gemeinde abzgl. Förderung 115.706,08 €
Grunderwerbskosten für den erforderlichen Grunderwerb zu Variante 2:
Gesamtkosten ca. 72.800,00 €
Abzüglich 50 % Förderung 36.400,00 €
Bei allen Varianten müssen die mit privaten Mauern überbauten öffentlichen Flächen zurückgebaut werden. Die Kosten trägt in der Regel der Verursacher, daher sind Kosten in der Kostenschätzung nicht enthalten.
Die Stützmauer im Bereich der Kirche muss bei allen Varianten erneuert werden, bei Variante 2 und 3 muss zusätzlich der Bewuchs gerodet werden.
Von der Gemeinde Rohrbach sind die Kosten des Grunderwerbs zur Errichtung des Gehweges, sowie die Herstellungskosten Gehweg, Bushaltestelle und anteilmäßig ca. 50 % der Kosten für den Geh- und Radweg innerhalb der OD-Grenze zu übernehmen.
Der Gehweg auf der nördlichen Seite kann ohne Grunderwerb errichtet werden. Auf der südlichen Seite ist Grunderwerb erforderlich, den die Gemeinde durchzuführen hat. Für die Bereiche Fl.Nrn. 1669/3, 1669/2 und 1669 Gemarkung Rohrbach sind im Grundbuch Auflassungsvormerkungen zu Gunsten des Landkreises zum Grunderwerb eingetragen. Mit den Eigentümern wurde bereits Kontakt aufgenommen, eine Abtretung wurde in Aussicht gestellt. Über den Kaufpreis ist noch zu entscheiden. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen beim Grunderwerb innerorts, wie bei der OD Fahlenbach, den aktuellen Bodenrichtwert anzusetzen. Mit dem Eigentümer Fl.Nr. 1677 Gemarkung Rohrbach ist der Kontakt ebenfalls hergestellt, eine Zusage ist noch ausstehend.
Eine Abstimmung mit der Förderstelle zu den verschiedenen Varianten fand statt.
Der Gehweg mit 1,80 m Breite dient der Verkehrssicherheit, die zuwendungsfähigen Baukosten sind gem. RZStra mit einem Fördersatz von ca. 50 % förderfähig. Geringfügige Einengungen stehen der Förderfähigkeit nicht entgegen. Für die Förderung sind die Gehwege mit einem Hochbord mind. 6 cm Höhe herzustellen.
Grunderwerbskosten sind ebenfalls förderfähig.
Querungshilfen am westlichen OE und OM bei Bushaltestelle sind nicht zwingend erforderlich.
Die Förderfähigkeit eines Fahrbahnteiler zur Geschwindigkeitsdämpfung am OE muss von der Förderstelle noch geklärt werden.
Die Förderstelle empfiehlt beidseitig durchgehend den Gehweg zu errichten, denn bei späterem Bau sind Teilstücke voraussichtlich wg. der Bagatellgrenze nicht förderfähig.
Von Seiten der Verwaltung wurde geprüft, ob für die Errichtung des Gehweges Erschließungskosten berechnet werden müssen. Sowohl der Bayer. Gemeindetag als auch die Rechtsaufsicht im Landratsamt hat dies verneint, weil es sich bei dem Vorhaben um eine Ausbaumaßnahme und nicht um eine Ersterschließung handelt.
Der Bauausschuss soll sich zur Beschlussempfehlung für den Gemeinderat beraten, welche Variante bevorzugt weiterverfolgt werden soll.