Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 2147, Gemarkung Rohrbach (Bgm.-Abel-Straße 1)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund – 2. BA“.
Es ist die Errichtung eines Einfamilienhaues (Grundmaß 9 x 10,80 m, Erd- und Obergeschoss, WH 6,26 m, GH 8,08, Satteldach mit 22 ° Dachneigung) mit Doppelgarage (Grundmaß 6 x 9 m) geplant.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 „Schelmengrund 2. BA“ sind mit der vorliegenden Planung eingehalten. Auf Wunsch der Bauherrn wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist über die auf dem Grundstück vorhandene Regenwasserzisterne abzuleiten. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichen Straßengrund ist nicht zulässig und mit entsprechenden Maßnahmen auf dem Grundstück rückzuhalten.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen zwei Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2025 17:04 Uhr