Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen, Fl.Nr. 146 Tfl., Gem. Rohrbach, (Im Frauental) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 146/Tfl., Gemarkung Rohrbach, ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Mit dem Antrag hatte sich der Bauausschuss zuletzt in der Sitzung vom 27.07.2017 befasst. Der Antrag wurde vom Landratsamt als nicht genehmigungsfähig beurteilt. Nach nochmaliger Prüfung durch die Genehmigungsbehörde kann nunmehr eine Einzelgenehmigung in Aussicht gestellt werden.
Mit dem gegenständlichen Antrag auf Vorbescheid möchte der Antragsteller die generelle Bebauung des Grundstück-Teilbereiches mit zwei Einfamilienhäusern samt Doppelgaragen abklären.
Ein Bauvorhaben ist im Innenbereich gemäß § 34 BauGB dann zulässig, wenn es sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt, das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt sowie die Erschließung gesichert ist. Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Bedenken. Die geplanten Gebäude liegen entlang der Straße „Im Frauental“ und stellen ein Lückenschluss zwischen bestehender Wohnbebauung und dem Schulgelände dar. Gemäß der FNP-Darstellung ist hier grundsätzlich eine einzeilige Bebauung möglich.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Das anfallende Oberflächenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Grundstück zu versickern. Eine Ableitung von Oberflächenwasser auf öffentlichem Straßengrund (insbesondere wegen dem starken Straßengefälle) ist nicht zulässig und durch entsprechende bauliche Maßnahmen (z.B. Aco-Drain-Rinne) auf dem Grundstück rückzuhalten. Die Herstellung einer befestigen Grundstückszufahrt (Anbindung an die Straße „Im Frauental“) geht zu Lasten des Bauherrn.
Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze (2 Stück je Wohnhaus) wären mit den geplanten Doppelgaragen abgedeckt. Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf Vorbescheid das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2018 07:43 Uhr