Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Garten-Gerätehauses mit Schleppdach aus Holz, Fl. Nr. 886/23, Gemarkung Rohrbach (Ilmstraße 19) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „An der Waaler Straße“.
Der Bauherr plant im östlichen Gartenbereich die Errichtung eines Garten-Gerätehauses (inkl. vorgezogenem Schleppdach) mit einer Grundfläche von ca. 2,00 x 3,50 m (flachgeneigtes Satteldach). Der Abstand zur östlichen Grundstücksgrenze beträgt ca. 0,80 m.
Das Bauvorhaben weicht von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
- Lage außerhalb der Baugrenzen
- Lage außerhalb des für Nebenanlagen vorgesehenen Bauraumes
Für die Abweichungen vom Bebauungsplan sind Befreiungen erforderlich. Diese sind dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Aus ortsplanerischer Sicht bestehen keine Einwände gegen das Bauvorhaben. Das Ortsbild bleibt gewahrt. Ein harmonisches Einfügen in die Umgebung ist gewährleistet. Nachbarliche Belange sind nicht tangiert, da im Süden eine landwirtschaftliche Ackerfläche sowie im Osten eine öffentliche Grünfläche angrenzt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Antrag auf isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 „An der Waaler Straße“ das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.12.2018 13:50 Uhr