Tektur zum Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen, Fl.Nr. 882/29, Gemarkung Rohrbach (Perusastraße 22) *)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Bauausschusses 24.10.2018 ö 2.4

Sachverhalt

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rohrbach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 882/29, Gemarkung Rohrbach, ist im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet dargestellt.

Der Bauausschuss hat sich mit dem Bauvorhaben bereits mehrfach beschäftigt. Das Einvernehmen für das Wohnhaus wurde erteilt, allerdings nicht für die geplanten Garagen aufgrund des fehlenden bzw. zu geringen Stauraumes von den vorgeschriebenen 6 m.

Nunmehr hat der Antragsteller eine Tekturplanung beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht. Es sollen die Garagen komplett entfallen und stattdessen 4, parallel zur Perusastraße nebeneinander angeordnete Stellplätze (Querparker) errichtet werden.
Mit der Tekturplanung besteht aus gemeindlicher Sicht grundsätzlich Einverständnis. Die Mindestgröße der Stellplätze (min. 5 m Länge gem. § 4 GaStellV) ist gegeben (zwischen 5,20 bis 6 m). Von Seiten der Gemeinde würde jedoch begrüßt werden, wenn die Stellplätze geradlinig von der Straße aus angefahren werden könnten (Längsparker), da sie so besser nutzbar sind. Auf eine tatsächliche, uneingeschränkte und stetige Benutzbarkeit der Querparker-Stellplätze ist daher zu achten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Tekturantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 11.12.2018 13:50 Uhr