Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften, Fl.Nr. 40, Gemarkung Gambach (Gambach 41 a) *)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 05.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Gambach (planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB). Die Fl.Nr. 40, Gemarkung Gambach, ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt.
Es ist geplant, einen Teil des Erdgeschosses eines landwirtschaftlichen Gebäudes zur Unterbringung von Saisonarbeitskräften umz
unutzen. Hierzu sollen 3 Schlafräume sowie ein Küchen- und Sanitärbereich errichtet werden. Die äußere Hülle des Gebäudes bleibt dabei unverändert.
Nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Ortsplanerische Bedenken liegen nicht vor.
Die Erschließung ist gesichert. Der Anschluss an die gemeindliche Kanalisation und Wasserversorgung ist Bedingung. Die Unterschriften der betroffenen Grundstücksnachbarn liegen vor. Die nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt zu dem Bauantrag das Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.02.2019 11:41 Uhr