Vorstellung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 39 "Gewerbegebiet Rohrbach-Ost" sowie des Entwurfes der 7. Flächennutzungsplan-Änderung (IB Wipflerplan + Fa. Trend sind anwesend)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 2.1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 17.07.2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Gewerbegebiet Rohrbach-Ost“ mit dazugehöriger Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Das Ing.-Büro Wipflerplan wurde mit der Erstellung der Entwurfsplanung beauftragt. Hierzu sind die Entwürfe als Anlage zu diesem TOP im RIS beigefügt.

Die Planentwürfe wurden vom anwesenden Hr. Karnott vom Planungsbüro Wipflerplan sowie dem Projektentwickler (Hr. Baierl von der Fa. Trend) in der Sitzung ausführlich vorgestellt und erläutert. Insbesondere wurden die einzelnen Festsetzungen des Bebauungsplanes Punkt für Punkt durchgegangen und erörtert.
Auf die Festsetzung von Betriebsleiterwohnungen wie auch von Einzelhandelsbetrieben wird verzichtet. Der im Bebauungsplanumgriff dargestellte Kreisverkehr wurde im Vorfeld mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt bereits abgestimmt und befürwortet. 1. Bürgermeister Keck regte hierzu noch ergänzend an, ebenfalls eine fußläufige Verbindung zum bestehenden Gewerbegebiet auf der Westseite des Kreisverkehres mit einzuplanen, um nicht vor ähnlichen Verbindungsproblemen wie beim Gewerbegebiet Bruckbach zu stehen. Dies wird noch in die Planung aufgenommen. Der Gemeinderat pflichtete dem Vorschlag bei. Weiter wurde seitens der Fa. Trend informiert, dass derzeit ein Schallschutzgutachten in Auftrag gegeben wurde, dessen Ergebnisse zum 2. Verfahrensschritt (förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung) zu erwarten sind. Gleiches gilt für ein entsprechendes Bodengutachten (insb. zum Thema Versickerungsfähigkeit des Bodens – Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers).

In der anschließenden Diskussion stieß die Planung im Gremium grundsätzlich auf breite Zustimmung. Kritisch wurde jedoch die Höhenfestsetzung von bis zu 16 m hohen Gebäuden hinterfragt. Es wurde der eindringliche Appell ausgesprochen, hier die Festsetzungen so zu treffen, dass keine vergleichbaren negativen optischen Wirkungen wie im Gewerbegebiet Bruckbach durch übermächtige Hallenbauten entstehen können und so zur Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes führen. Der Appell wurde von Planer- und Projektentwicklerseite aufgenommen. Im derzeitigen Planungsstand wurden erste Rahmenbedingungen gesteckt, die sich im Zuge des Bebauungsplanverfahrens durchaus noch ändern können. Es wurde vorgeschlagen, dass die Fa. Kempf ihre Planungen parallel zum Bebauungsplanverfahren vorantreibt, um so erste visuelle Lösungen über die Gliederung des Firmengeländes und Anordnung der Baukörper dem Gemeinderat aufzeigen zu können. So können dann noch bei Bedarf die Bebauungsplanfestsetzungen angepasst werden. Der Gemeinderat begrüßte den Vorschlag.

Die Frage, ob der Kreisverkehr ausreichend groß dimensioniert ist, dass LKWs aus dem Gewerbegebiet direkt nach Norden (Richtung Geisenfeld) abbiegen können, wurde seitens des Projektentwicklers aufgrund erfolgter Voruntersuchungen bejaht.

Datenstand vom 14.03.2019 11:27 Uhr