Beitritt der Gemeinde zum "Zweckverband Informationstechnik Franken"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 12.02.2019 ö 4

Sachverhalt

Mit der Einführung des E-Governmentgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) kommen auf alle Kommunen komplexe und dauerhafte Aufgaben im Bereich Datenschutz und Datensicherheit zu (s. Anlage „…Arbeitshilfe Informationsstiftung“) Es ist ein Datenschutzbeauftragter und ein Informationssicherheitsbeauftragter in jeder Kommune zu benennen, der diese Aufgaben bewältigt. Hierzu ist entsprechendes Personal bereit zu stellen und ständig zu schulen um die Aufgaben erfüllen zu können. Es muss auch ein Abwesenheitsvertreter bestellt und geschult werden, da im Bereich des Datenschutzes bei auftretenden Pannen innerhalb von 72 Stunden die vorgeschriebenen Maßnahmen eingeleitet sein müssen. Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten oder Informationssicherheitsbeauftragten dürfen nicht auf den Geschäftsleiter oder IT-Mitarbeiter wegen möglicher Interessenskonflikte übertragen werden. Diese Aufgaben dürfen auch nicht auf einen einzelnen Mitarbeiter übertragen werden. Im Ergebnis bräuchten wir also zwei Mitarbeiter und jeweils einen Abwesenheitsvertreter zur Erfüllung dieser Aufgaben.

Nach Empfehlung der Datenschutzexperten aus dem Bayerischen Innenministerium und weiterer Referenten beim Datenschutztag wird insbesondere den kleinen Kommunen geraten, diese Aufgaben extern zu vergeben. Die Gemeinde Rohrbach ist personell nicht in der Lage das hierfür erforderliche Personal bereit zu stellen und ständig zu schulen. Eine Unterstützung von externen Dienstleistern ist somit zwingend notwendig.

Unser Antrag, auf Landkreisebene einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten/ Informations- sicherheitsbeauftragten zu bekommen, so wie dies in anderen Landkreisen bereits praktiziert wird, ist fehlgeschlagen. Zahlreiche Landkreisgemeinden haben zwischenzeitlich bereits externe Unterstützung ins Haus geholt. Wir haben nach entsprechender Empfehlung u.a. Kontakt mit dem Zweckverband Informationstechnik Franken (ZV IT Franken) aufgenommen. Der ZV IT Franken ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat unter anderem die Aufgabe, seine Mitglieder in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit zu unterstützen. Über die Mitgliedschaft beim Zweckverband besteht dann im weiteren Fortgang die Möglichkeit, die erforderlichen Dienstleistungen beim Kommunalen Betrieb für Informationstechnik „KommunalBIT“ AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts, die keine Gewinne erwirtschaften dürfen) zu günstigen Konditionen einzukaufen. Der ZV IT Franken ist Träger der KommunalBit. Die KommunalBIT ist der zentrale Dienstleister für IT /Datenschutz und Telekommunikation für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und für die Mitglieder des ZV IT Franken (nähere Informationen s. Anlage).

Nach derzeitigem Stand ist beim Beitritt zum ZV IT Franken

a) eine einmalige Investitionsumlage von 1.000 € fällig und
b) eine jährliche Verbandsumlage von 400 €.

Der nächstmögliche Beitrittstermin wäre der 01.07.2019. Es besteht die Möglichkeit nach Abgabe der Beitrittserklärung bereits die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dazu muss ein öffentlich rechtlicher Vertrag mit der KommunalBIT AöR geschlossen werden. Der Kostenvergleich im Überblick:
 
Firma
Erstellung Informationssicher -heitskonzept
Kosten
einmalig
Datenschutz-
beauftragter
(=DSB)
jährlich
A
ISO27001
9.600,00 €
DSB (ohne ISB)*
5.400,00 €
B
ISIS12
10.000,00 €
DSB nur beratend**
2.100,00 €
ZV IT Franken
Innovationsstiftung Bayerische Kommunen
1.000,00 €
DSB und ISB
2.815,20 €

*ISB = Informationssicherheitsbeauftragter
** d.h. es ist noch ein eigener Datenschutzbeauftragter notwendig

Die Stadt Vohburg ist beispielsweise bereits Mitglied und mit der Leistung sehr zufrieden. Die Verwaltung hat bereits ein Vorgespräch mit Vertretern des Zweckverbandes, die gleichzeitig auch in der KommunalBIT beschäftigt sind, geführt und ist überzeugt, dass dies ein kompetenter und leistungsfähiger Partner ist und die Konditionen, wie oben dargestellt, vergleichsweise günstig sind.

Beschluss

Die Gemeinde Rohrbach tritt zum 01.07.2019 dem Zweckverband Informationstechnik Franken bei. Verbandsrat in der Verbandsversammlung ist der jeweilige 1. Bürgermeister. Seine Vertretung übernehmen die beiden Stellvertreter nach Absprache. Die Verwaltung wird beauftragt alle weiteren Schritte zur Umsetzung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.03.2019 11:27 Uhr