Errichtung eines Solarparks auf der Fl.Nr. 754, Gemarkung Fahlenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.04.2019 ö 4.2

Sachverhalt

Es liegt ein Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 754, Gemarkung Fahlenbach, vor (Modulfläche ca. 0,87 ha). Es handelt sich hier um eine ehemalige Kiesgrube, eine sog. „Konversationsfläche“. Die Fläche ist nach dem gemeindlichen PV-Standortkonzept zwar grundsätzlich geeignet, allerdings wurde gemäß den hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüssen vom 25.07.2017 festgelegt, dass die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf geeignete Potentialflächen im „110 m Korridor entlang von Autobahnen und Eisenbahnlinien“ beschränkt wird. Dieser Grundsatzbeschluss steht dem gegenständlichen Antrag entgegen. Nachdem die gefassten Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 noch recht frisch und aktuell sind, soll an diesen unvermittelt festgehalten werden, so dass der Antrag entsprechend abzulehnen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf der Fl.Nr. 754, Gemarkung Fahlenbach, aufgrund des entgegenstehenden gemeindlichen PV-Standortkonzeptes einschließlich der hierzu ergangenen Grundsatzbeschlüsse vom 25.07.2017 nicht zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2019 17:27 Uhr