Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 30.04.2019 ö 5.2.1

Sachverhalt

Für den geplanten „Solarpark Ottersried II“ (siehe Verfahren zur „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 ´Solarpark Ottersried´ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 ´Solarpark Ottersried´“) auf der Fl.Nr. 96/Tfl., Gemarkung Gambach und Fl.Nr. 1818/Tfl., Gemarkung Rohrbach (westlich der Autobahn Höhe Ottersried), bedarf es der Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rohrbach in Form der 9. Änderung.

Der Änderungsumfang – wie er im beiliegenden Lageplan farblich gekennzeichnet ist -  stellt sich wie folgt dar:

  1. Die Fl.Nr. 96/Tfl., Gemarkung Gambach, ist bisher als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) mit entsprechender Ortsrandeingrünung dargestellt werden.

  1. Der betroffene Teilbereich der Fl.Nr. 1818/Tfl., Gemarkung Rohrbach, ist bisher als „Eingrünung von Baugebieten/Ortsrandeingrünung“ dargestellt (betrifft Fläche des „Solarpark Ottersried“). Als künftige Art der baulichen Nutzung soll nunmehr ein „Sondergebiet Photovoltaik“ (i.S. von § 11 Abs. 2 BauNVO) dargestellt werden, da sich der geplante „Solarpark Ottersried II“ unmittelbar an den Solarpark „Ottersried“ angliedern soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im bezeichneten Umfang für die Grundstücke Fl.Nr. 96/Tfl., Gemarkung Gambach und Fl.Nr. 1818/Tfl., Gemarkung Rohrbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.05.2019 17:38 Uhr