Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 30.04.2019 ö 5.3.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB für das Gebiet

„Solarpark Ottersried II“

das wie folgt umgrenzt ist:

im Norden:
durch die südliche Grundstücksgrenze der Fl.Nr 1819, Gemarkung Rohrbach
im Osten:
durch den Verlauf der Bebauungsplan-Umfassungsgrenze durch die Restfläche der Fl.Nr. 1818, Gemarkung Rohrbach
im Süden:
durch den Verlauf der Bebauungsplan-Umfassungsgrenze durch die Restflächen der Fl.Nr. 96, Gemarkung Gambach und Fl.Nr. 1818, Gemarkung Rohrbach
im Westen:
durch den öffentlichen Feldweg Fl.Nr. 95, Gemarkung Gambach

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 96/Teilfläche der Gemarkung Gambach sowie Fl.Nr. 1818/Teilfläche der Gemarkung Rohrbach, und ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, farbig umgrenzt.

Es ist beabsichtigt, ein Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO einschließlich einer entsprechenden Ortsrandeingrünung für die Errichtung eines Solarparks (Freiflächen-Photovoltaikanlage) festzusetzen.


Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Teil-Aufhebung des rechtskräftigen vorhabengezogenen Bebauungsplanes Nr. 43  

„Solarpark Ottersried“.

Die Teil-Aufhebung betrifft dabei ausschließlich die durch Planzeichen festgesetzte „Flächeneingrünung mit Heckenpflanzung/ökologische Ausgleichsfläche“ auf der Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1818, Gemarkung Rohrbach. Diese Teilfläche wird dem räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Solarpark Ottersried II“ zugeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 22.05.2019 17:38 Uhr