Beschluss über Ergänzung der Anlage zur "Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Aus melde- bzw. datenschutzrechtlichen Gründen ergibt sich für die „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen“ folgender Anpassungsbedarf:

a) Kondolenz- und Geburtswünsche
Zur Vermeidung von datenschutzrechtlichen bzw. melderechtlichen Problemen werden die Versendung von Kondolenzkarten bei Todesfällen und die Versendung von Glückwunschkarten bei Geburten in die Anlage zur „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen“ aufgenommen. Mit der Beschlussfassung des Gemeinderates sind damit die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, dass die Gemeinde auf diese Daten zugreifen und entsprechende Karten verschicken darf. Ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis wird erstellt und im Einwohnermeldeamt geführt (welche Daten werden für was erhoben).

b) Besuche des Bürgermeisters bei Übermittlungssperren
Eine weitere melderechtliche Problematik entsteht bei Personen, die eine Übermittlungssperre beantragt haben. Diese Übermittlungssperre bewirkt, dass die Daten auch nicht intern an den Bürgermeister übermittelt werden dürfen. Bisher wurden diese Geburtsdaten bei den Alters- und Ehejubiläen an den Bürgermeister weiter gegeben, so dass bei den zugelassenen runden Geburtstagen und Ehejubiläen der Bürgermeister nach Terminvereinbarung einen Besuch abstattete und die vorgesehenen Geschenke überreichte. Dies ist künftig wegen der rechtlichen Situation bei Personen mit Übermittlungssperre nicht mehr möglich. In der Bürgerinformation wird darüber informiert.

c) Veröffentlichungen in der monatlich erscheinenden Bürgerinformation
Die Veröffentlichung der Ehe- und Jubiläumsdaten in der Bürgerinformation findet weiterhin statt, außer bei den Personen, die eine Übermittlungssperre eingetragen haben. Hierzu ist die Satzung entsprechend zu ergänzen. Eine vorherige individuelle Einwilligung wird auch weiterhin nicht eingeholt, da sich in der Praxis bisher keine Notwendigkeit hierfür ergeben hat

Die oben beschriebenen Änderungen führen damit zu folgenden Anpassungen in der Anlage zur „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen“ (Änderungen bzw. Ergänzungen sind in roter Farbe dargestellt):

C)        GLÜCKWÜNSCHE, BEILEIDSBEKUNDUNGEN UND EHRENGABEN

Karten- bzw. Brief-Glückwünsche und Beileidsbekundungen 
  • 70., 75., 80., 85., 90., 95. und 100. Geburtstag
  • bei Silberner, Goldener, Diamantener, Eiserner Hochzeit (25, 50, 60 und 65 Jahre)
  • Todesfälle (soweit Angehörige bekannt sind)
  • Geburten

Persönliche Glückwünsche
  • Geburtstagsglückwünsche zum 80., 85., 90., 95., 100. Geburtstag mit Geschenk siehe Abschnitt D
  • bei Goldener, Diamantener, Eiserner Hochzeit (50, 60 und 65 Jahre) mit Geschenk siehe Abschnitt D

Glückwünsche in der monatlich erscheinenden Bürgerinformation
  • ab dem 70. Geburtstag alle 5 Jahre
  • bei Goldener-, Diamantener-, Eiserner-, Gnaden- und Kronjuwelen-Hochzeit (50, 60, 65, 70, 75 Jahre)

Beschluss

Die Anlage zur „Satzung für Ehrungen und Auszeichnungen der Gemeinde Rohrbach“ wird unter Buchstabe C) Glückwünsche und Ehrengaben wie oben dargestellt ergänzt bzw. angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2019 15:01 Uhr