Benutzungssatzung Obdachlosenunterkunft - Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bisher gibt es für die Obdachlosenunterkunft in der Robert-Bosch-Straße 18 lediglich eine Hausordnung. Seit Jahren treten immer wieder (vermehrt) mit den zu unterbringenden Personen folgende Probleme auf und führen dadurch zu einem erhöhten Arbeitsaufwand:
- keine (zuverlässige) Abtretung der monatlichen Gebühr in Höhe von 140 Euro (Eintreibung bzw. Tätigwerden von Amts wegen)
teilweise werden „neue“ Bewohner durch die jetzigen dauerhaften Bewohner belästigt und in ihrer Ruhe gestört (die „dauerhaften“ Bewohner fühlen sich den „neuen“ gegenüber privilegiert, weil diese länger da sind)
Das Hauptproblem: Die Unterkunft wird von den Personen nicht mehr als Obdach angesehen bzw. wird die rechtliche Definition anders ausgelegt und dauerhaft, teils für Jahre bewohnt, ohne sich je um eine andere Wohnung/Unterkunft bemüht zu haben (daraus resultiert, dass wir keinen Spielraum mehr haben wirklich bedürftige Personen unter zu bringen!)
Um den oben genannten Problematiken vorzubeugen bzw. eine rechtliche, einfache Handhabe in der Angelegenheit zu haben ist diese Benutzungssatzung von immenser praktischen Bedeutung und unumgänglich. Nur so besteht die Möglichkeit einzugreifen und die unbegründeten „Dauerbesetzungen“ zu unterbinden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft für die Gemeinde Rohrbach (OBS) in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr