Landratsamt Pfaffenhofen - Immissionsschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die Gemeinde Rohrbach plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 im Osten der Gemeinde im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet Moosäcker als Industriegebiet. Der Geltungsbereich umfasst die FI. Nrn. 130, 131, 132 und 132/1 sowie Teilflächen der FI. Nrn. 134, 264, 490/3, alle in der Gemarkung Burgstall.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist das Gelände als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird mit 7. Änderung an die geplante Situation angepasst. Östlich der St2232 grenzen die bestehenden Rohrbacher Gewerbegebiete „Moosäcker I" und „Am Bahnhof" an. Südwestlich des geplanten Kreisverkehrs ist, von einem begrünten Lärmschutzwall abgegrenzt, das Wohngebiet „Moosäcker II" gelegen. Nördlich und südlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen (Hopfengärten im Süden, ackerbaulich genutzte Fläche im Norden), östlich Waldflächen an.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Umsiedelung des im Gewerbegebiet „Am Bahnhof" ansässigen Betriebes Kempf GmbH. Die Betriebsflächen von derzeit 2,1 ha sind zur Gänze baulich genutzt und lassen keinerlei Spielraum für den Neubau einer neu konzipierten modernen Produktionsanordnung sowie künftige betriebliche Erweiterungen.
Im Bebauungsplangebiet soll eine neue moderne Produktionshalle entstehen. Die Verlagerung sämtlicher bestehender Lager- und Betriebsstätten ist sukzessive geplant.
Zusammen mit der Entwicklung einer neuen Betriebsfläche im Nahbereich des bisherigen Firmenstandorts beabsichtigt die Gemeinde Rohrbach, in Kooperation mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt eine Neukonzeption der Einmünde-Situation der Staatsstraße St2049 auf die St2232 durch die Errichtung eines Kreisverkehrs. Damit soll ein leistungsfähiger Knotenpunkt geschaffen, die bisherige gefahrenträchtige Kreuzungssituation verbessert und die verkehrliche direkte Erschließung des Industriegebiets gesichert werden.
Die nächstgelegenen Immissionsorte befinden sich in südwestlicher Richtung. Diese sind durch einen Lärmschutzwall sowohl vom Straßenverkehr als auch von den vom Industriegebiet ausgehenden Immissionen abgeschirmt.
Derzeit wird eine schalltechnische Untersuchung durch das Ingenieurbüro Kottermair erstellt, welche mögliche Lärmimmissionen aus dem neuen Industriegebiet wie auch aus der Neuordnung der Kreuzungssituation der Staatsstraßen durch den geplanten Kreisverkehr berücksichtigt. Diese wird zur öffentlichen Auslegung den Planunterlagen beigegeben, ggf. erforderliche Regelungen zur Kontingentierung von Lärmemissionen und sonstige Maßnahmen zum Schutz der ansässigen Bevölkerung werden in die Planung aufgenommen.
Die Vorbelastung ausgehend von den bestehenden Gewerbebetrieben ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Es wird die Ausweisung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO anstatt eines Industriegebietes empfohlen.
Aus Sicht des Immissionsschutzes kann eine abschließende Stellungnahme erst nach Vorlage der Schalltechnischen Untersuchung abgegeben werden.

Abwägung:
Der Empfehlung, anstatt eines Industriegebiets ein Gewerbegebiet festzusetzen ,wird im Hinblick auf die südwestlich gelegene Wohnbebauung und deren Schutzbedürftigkeit gefolgt; der Betrieb der Fa. Kempf ist kein erheblich belästigender Gewerbebetrieb, so dass die Festsetzung als GE ausreichend ist.
In der nunmehr vorliegenden schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair vom 11.06.2019 wird die Verträglichkeit des Gewerbegebiets mit der umliegenden schützenswerten Wohnnutzung auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehenden Gewerbebetriebe westlich der St2232 festgestellt, wenn in den Bebauungsplan eine entsprechende Festsetzung von Emissionskontingenten durch flächenbezogene Schallleistungspegel in aufgenommen wird.
Zudem werden in der schalltechnischen Untersuchung die Kreuzungssituation der Staatsstraßen und die Auswirkung der Neuordnung durch den geplanten Kreisverkehr betrachtet. Die zulässigen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden heute an der nächstgelegenen Wohnbebauung tags/nachts um 3,2/5,8 dB(A) überschritten. Durch den Umbau zum Kreisverkehr und die damit verbundene Geschwindigkeitsreduzierung und Abstandsvergrößerung durch die Verschiebung des Kreisverkehrs etwas in Richtung Nordosten können diese Überschreitungen auf 2,2/4,8 dB(A) tags/nachts und somit um jeweils rund 1,0 dB(A) reduziert werden. Eine Lärmminderung ist damit einhergehend.
Den Vorschlägen des Ingenieurbüros Kottermair in der schalltechnischen Untersuchung vom 11.06.2019 zur Aufnahme von konkreten schallschutztechnischen Festsetzungen in den Bebauungsplan sollte gefolgt werden. Begründung und Umweltbericht sollten entsprechend überarbeitet und ergänzt werden.

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung der Unteren Immissionsschutzbehörde wird die Art der baulichen Nutzung als „Gewerbegebiet“ statt wie bisher als „Industriegebiet“ festgesetzt.
Die Festsetzungsvorschläge der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair zur Kontingentierung der zulässigen Emissionen sind in die planzeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu übernehmen. Die Hinweise des Bebauungsplans sind gem. den Vorschlägen aus der schalltechnischen Untersuchung zu ergänzen. Die Begründung des Bebauungsplans und der Umweltbericht sind entsprechend zu überarbeiten und zu ergänzen. Die schalltechnische Untersuchung ist den Planunterlagen des Bebauungsplans zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beizugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr