Landratsamt Pfaffenhofen - Naturschutz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Rohrbach) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2019 ö beschließend 6.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:
Dem Ausgleichsfaktor von 0,3 wird nicht zugestimmt. Die Matrix zur Festlegung des Kompensationsfaktors ergibt bei Ackerflächen, Typ A eine Spanne von 0,3 - 0,6 (s. Abb. 7, Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Ein Leitfaden). Gemäß der Liste 1a des zuvor genannten Leitfadens ist bei Ackerflächen der obere Wert, also 0,6 anzusetzen. Auf Seite 11 des Leitfadens heißt es, dass soweit Vermeidungsmaßnahmen in der Planung vorgesehen sind, ein niedrigerer Kompensationsfaktor innerhalb der angegebenen Spanne gewählt werden kann.
Aufgrund der Bestandssituation, bisher befinden sich in diesem Gebiet keine baulichen Anlagen und nun wird ein Gewerbegebiet mit ca. 9 ha Flächengröße auf einen bisher unbebauten Bereich übergesiedelt, wird ein Kompensationsfaktor von 0,5 für angemessen befunden (Ausgleichsbedarf 39.735 m²).
Hinweis: Die Ausgleichs- und Eingrünungsmaßnahmen sind nicht derart umfangreich (die bisher geplante Breite von 10 m ist unter der Mindestbreite zur Eingrünung von Gewerbegebieten mit einer Gebäudehöhe ab 15 m), dass eine Reduzierung des Kompensationsfaktors um mehr als 0,1 zu rechtfertigen wäre.

Wird die Randeingrünung auf eine Mindestbreite von 15 Metern erhöht, wie in der Stellungnahme zur 7. Änderung des Freiflächennutzungsplanes gefordert, kann der Kompensationsfaktor auf 0,4 reduziert werden (Ausgleichsbedarf 31.788 m²).

Die Ausgleichsflächen und -maßnahmen gem . § 15 Nr. 2 BNatSchG sind nachzureichen. In der Begründung zum Bebauungsplan heißt es, dass weitere (extern) zu erbringende Ausgleichsmaßnahmen im Laufe des weiteren Verfahrens in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde benannt und festgesetzt werden.

Den Plänen auf den letzten Seiten der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist eine Legende beizufügen.

Eine abschließende naturschutzfachliche Stellungnahme kann erst nach Eingang der fehlenden Unterlagen abgegeben werden.


Abwägung:
Die Randeingrünung kann in weiten Bereichen des Plangebiets auf 15 m Tiefe verbreitert werden, vor allem an der Nord- und Südseite, die aus landschaftlichen Gesichtspunkten besonders hervorzuheben sind. Beide Seiten liegen in den Hauptzufahrts- und Blickrichtungen der Staatsstraßen, d.h. Autofahrer nehmen das Gewerbegebiet aus diesen Richtungen kommend besonders deutlich wahr. Durch eine verbreiterte Eingrünung an diesen Stellen können die künftigen Baukörper landschaftlich besser eingebunden werden. Auch an der Ostseite des Gewerbegebiets, zu den weiter östlich vorhandenen Gehölzbeständen hin, kann die Eingrünung auf 15 m verbreitert werden. Das kommt hier neben der landschaftlichen Einbindung (vor allem im südlichen Bereich zur St2549 hin) auch den Belangen des Naturschutzes entgegen, da die hier als Ausgleichsflächen konzipierten Eingrünungen eine höhere naturschutzfachliche Wirksamkeit entfalten können. An der Westseite des Gewerbegebiets parallel zur St2232 ist eine Verbreiterung auf 15 m nicht möglich. Allerdings ist dieser Bereich, der in Beachtung der Baubeschränkungszone (20 m bis 40 m zum Fahrbahnrand der ST2232) vor allem für die Errichtung von Mitarbeiterstellplätzen vorgesehen ist, gemäß den grünordnerischen Festsetzungen durch Baumpflanzungen zu gliedern. Dadurch tragen auch diese Baumpflanzungen außerhalb der Eingrünungsflächen zur landschaftlichen Einbindung der Bauflächen und Baukörper bei. Aufgrund der Nähe zur Staatsstraße und der Fahrtrichtung parallel zur Randeingrünung wird diese Seite zudem von vorbeifahrenden Autofahrern nicht so deutlich wahrgenommen wie die Nord- und Südseite des Baugebiets. Durch einen begleitenden (öffentlichen) Verkehrsgrünstreifen parallel zu dem neu geplanten Radweg können hier weitere Eingrünungseffekte erzielt werden.
Im Nordwestbereich ist zudem parallel zur St2232 im Bereich des Geländetiefpunktes des Planungsgebiets nunmehr auch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens geplant. Bei einer entsprechend flach gestalteten Böschungsneigung (max. 1:3) und einer Erdüberdeckung sowie einer Begrünung kann dieses ebenfalls durch das Zurücksetzen der Baugrenzen zur landschaftlichen Einbindung der Baukörper in diesem Bereich dienen.
Zusätzlich wird die zulässige Grundflächenzahl GRZ von 0,8 auf 0,6 reduziert, da Grundstücksflächen zur Überwindung von Geländeunterschieden (Böschungen), zur Umfahrung, zur Anlage von offenen Stellplätzen, etc. benötigt werden. Somit wird die zulässige Baumasse reduziert.
Angesichts dieser Änderungen der Planung wird ein Ausgleichsfaktor von 0,4 als angemessen erachtet. Das wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde entsprechend vorabgestimmt.

Bei einer Eingriffsfläche von 72.330 qm werden bei einem Ausgleichsfaktor von 0,4 somit 28.932 qm Ausgleichflächen erforderlich. Diese können mit 9.460 qm innerhalb des Plangebiets erbracht werden. Zusätzlich werden 19.472 qm Ausgleichsflächen über das private Ökokonto der Fa. Trend Immobilien auf der Fl.Nr. 967, Gmgk. Baar, Gemeinde Baar-Ebenhausen und auf der Fl.Nr. 1173, Gmgk. Eschelbach, Markt Wolnzach erbracht. Die Ausgleichsmaßnahmen wurden bereits vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und sind in die Festsetzungen des Bebauungsplans zu übernehmen.

Auf der Kartendarstellung (A3-Format) der letzten Seite der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist eine Legende enthalten. Diese ist beim Ausdruck des Berichts leider entfallen. Im nächsten Verfahrensschritt wird auf einen ausreichenden Papierausdruck geachtet, der auch die Legende enthält. Zudem wird auf die allgemein zugängliche digitale Fassung der Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Rohrbach verwiesen.

Beschluss

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde wird zur Kenntnis genommen. Die Randeingrünungen auf der Nord-, Ost- und Südseite der Bauflächen (private Grünflächen, Ausgleichsflächen) sind auf 15 m zu verbreitern.
Die höchstzulässige GRZ wird von 0,8 auf 0,6 reduziert.
Aufgrund der nunmehr umfangreicheren Eingrünungsmaßnahmen und der Reduzierung der GRZ wird ein Ausgleichsfaktor von 0,4 als angemessen erachtet. Die somit erforderlichen Ausgleichsflächen werden mit einer Flächengröße von 9.460 qm innerhalb des Plangebiets erbracht. Zusätzlich werden 19.472 qm Ausgleichsflächen über das private Ökokonto der Fa. Trend Immobilien auf der Fl.Nr. 967, Gmgk. Baar, Gemeinde Baar-Ebenhausen und auf der Fl.Nr. 1173, Gmgk. Eschelbach, Markt Wolnzach dem Eingriff zugeordnet. Die Flächenzuordnung und die auf diesen Flächen zu erbringenden Herstellungs-, Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen sind in den planzeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans zu ergänzen. Begründung und Umweltbericht sind entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.08.2019 11:16 Uhr